Pankstr. 28_Reinigungs- und Pflegedienste - Baureinigung_Reinigung Referenznummer der Bekanntmachung: B18085-30210000-001-350-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Pankstr. 28_Reinigungs- und Pflegedienste - Baureinigung_Reinigung
Reinigung eines 6 geschossigen Bürogebäudes (Neubau, Stahlbeton)
Pankstraße 28 in 13357 Berlin
Reinigung eines 6 geschossigen Bürogebäudes (Neubau),
Grundfläche ca. 550 m2,
Fußböden ca. 6.000 m2,
Fensterflächen Türen ca. 1.200 m2
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben mit ausreichenden Ersatz vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pankstr. 28_Reinigungs und Pflegedienste Baureinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland