Vergabe von Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für neunzehn Bundesliegenschaften in Karlsruhe und einer Bundesliegenschaft in Bruchsal, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg und Regionalbereich Süd- VOEK 003-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 003-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für neunzehn Bundesliegenschaften in Karlsruhe und einer Bundesliegenschaft in Bruchsal, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg und Regionalbereich Süd- VOEK 003-23
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für neunzehn Bundesliegenschaften in Karlsruhe und einer Bundesliegenschaft in Bruchsal.
Los 1
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Karlsruhe (Dienstliegenschaften)
Los 2
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Karlsruhe und Bruchsal (Wohnen)
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Karlsruhe (Dienstliegenschaften)
Hauptzollamt Rüppurrer Str. 3a 76137 Karlsruhe
Gewerbe Kriegstr. 200 76135 Karlsruhe
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesgerichtshof, Bundespolizei (ehem. General-Kammhuber-Kaserne) Rintheimer Querallee 11 76131 Karlsruhe
Gewerbe - ehem. Hochbunker Danziger Straße 76199 Karlsruhe
Max-Rubner-Institut Haid-und-Neu-Str. 9 76131 Karlsruhe
Bundesnetzagentur Kanalweg 90 76149 Karlsruhe
Diverse Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Karlsruhe (Dienstliegenschaften)
Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2029.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite.
Freiwillige Ortsbesichtigung
Außer WE 144550
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Karlsruhe und Bruchsal (Wohnen)
Wohnen Freydorfstr. 3, 5, 7 76133 Karlsruhe
Wohnen An der Trift 17 76129 Karlsruhe
Wohnen Rintheimer Querallee 9 76131 Karlsruhe
Wohnen Viktoriastr. 16 76133 Karlsruhe
Wohnen Nancystr. 30 76187 Karlsruhe
Wohnen Nancystr. 26/28 76187 Karlsruhe
Wohnen Nancystr. 26a/28a 76187 Karlsruhe
Wohnen Rhode-Island-Allee 10 76149 Karlsruhe
Wohnen Tennessee Allee 21-25 76149 Karlsruhe
Wohnen Tennessee Allee 31-35 76149 Karlsruhe
Wohnen Tennessee Allee 41-45 76149 Karlsruhe
Wohnen Tennessee Allee 51-55 76149 Karlsruhe
Wohnen Tennessee Allee 61-55 76149 Karlsruhe
Wohnen Eichelbergstr. 2-4 76646 Bruchsal
Diverse Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Karlsruhe und Bruchsal (Wohnen)
Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite.
Keine Ortsbesichtigung
Da die Außenanlagen der Wohnliegenschaften jederzeit frei zugänglich sind, bietet die Auftraggeberin keine begleiteten Ortsbesichtigungen an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Bundesgerichtshof, Bundespolizei
(ehem. General-Kammhuber-Kaserne) Rintheimer Querallee 11 76131
Karlsruhe
Zutrittsregelung Bundespolizei
„Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.“
2. Bundesgerichtshof
Zuverlässigkeitsüberprüfung für den BGH
Bundesgerichtshof
Im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung ist ein Zutritt zu der Liegenschaft ohne Begleitung vorgesehen. Da diese Liegenschaft teilweise vom Bundesgerichtshof (BGH) genutzt wird, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu dieser Liegenschaft ohne Begleitung benötigen.
Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für die Auftragnehmerin und die von ihr mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf dieser Liegenschaft betrauten Personen einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsprüfung.
Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem BGH nicht erfolgen; es wird insoweit keine Zutrittsberechtigung erteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens 20.07.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das jeweilige Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren:
Los 1
WE 138024 Frau Lellek E-Mail: [gelöscht]
WE 140367 + 142923 Frau Thomas E-Mail: [gelöscht]
WE 142796 Herr Kern E-Mail: [gelöscht]
WE 143004 Herr Schönthaler E-Mail: [gelöscht]
Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. genannten Termin vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum ab Veröffentlichung bis zum 14.07.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 10.07.2023 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Los 2
Keine Ortsbesichtigung wird angeboten.
Los 2 alle WE und Los 1 WE 144550
Da die Außenanlagen der Wohnliegenschaften jederzeit frei zugänglich sind, bietet die Auftraggeberin für das Los 2 keine begleiteten Ortsbesichtigungen an.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland