Prüfleistungen für Zertifizierungen, ECA-2023-009 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.d-trust.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfleistungen für Zertifizierungen, ECA-2023-009
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Erbringung von Prüfdienstleistungen im Zusammenhang mit Zertifizierungen.
Evaluationstätigkeiten im Bereich Common Criteria im Kontext der TSE
Berlin Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in seiner eigenen Infrastruktur und Räumlichkeiten, sofern möglich. In diesem Fall liegt die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Werkzeugen und Infrastruktur in seiner Verantwortung. Bedingt durch besondere Anforderungen oder bei Site Visits kann eine Arbeit in den Räumen des Auftraggebers notwendig sein. Der Anbieter hat eine Vorortarbeit von bis zu 15% der benötigten PT (an Einsatzorten innerhalb Deutschlands) mit einzukalkulieren.
Die D-Trust betreibt (auf Basis einer Entwicklung der Bundesdruckerei) eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
Los 1 umfasst die Durchführung der Evaluationstätigkeiten im Bereich der Com-mon Criteria. Dies betrifft die Re-Zertifizierungen für SMAERS und den CSP-L.
Evaluationstätigkeiten im Bereich Common Criteria im Kontext des Document Management Terminal
Berlin Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in seiner eigenen Infrastruktur und Räumlichkeiten, sofern möglich. In diesem Fall liegt die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Werkzeugen und Infrastruktur in seiner Verantwortung. Bedingt durch besondere Anforderungen oder bei Site Visits kann eine Arbeit in den Räumen des Auftraggebers notwendig sein. Der Anbieter hat eine Vorortarbeit von bis zu 15% der benötigten PT (an Einsatzorten innerhalb Deutschlands) mit einzukalkulieren.
Sichere Identitäten sind eine Kernkompetenz der Unternehmen der Bundesdru-ckerei-Gruppe. Mit den Produkten und Dienstleistungen sorgt die Bundesdrucke-rei für den Schutz digitaler Identitäten und sensibler Daten.
Die Bundesdruckerei entwickelt und betreibt ein System für den Betrieb von Behördenterminals zum Lesen und Ändern von (deutschen) hoheitlichen Dokumenten.
Los 2 umfasst die Durchführung von Evaluationstätigkeiten im Bereich der Common Criteria. Dies betrifft die Re-Zertifizierungen für das V-Änderungsterminal.
Evaluationstätigkeiten im Bereich Common Criteria im Kontext der Site Certification
Berlin Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in seiner eigenen Infrastruktur und Räumlichkeiten, sofern möglich. In diesem Fall liegt die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Werkzeugen und Infrastruktur in seiner Verantwortung. Bedingt durch besondere Anforderungen oder bei Site Visits kann eine Arbeit in den Räumen des Auftraggebers notwendig sein. Der Anbieter hat eine Vorortarbeit von bis zu 15% der benötigten PT (an Einsatzorten innerhalb Deutschlands) mit einzukalkulieren.
Die Bundesdruckerei ist Hersteller verschiedener hoheitlicher Dokumente. An die Dokumente werden Zertifizierungsanforderungen aus dem regulatorischen Kontext gestellt. Die Produkte unterliegen einer CC-Zertifizierung, in deren Rahmen die Leistungen der Bundesdruckerei relevant sind. Bei den Produkten handelt es sich um Composite-Produkte aus der Technical Domain "Smartcard and Similar Devices". Dabei ist die Bundesdruckerei nicht der Zertifikatsinhaber für diese Produkte. Die Leistungen der Bundesdruckerei für die unterschiedlichen Produkt-verfahren werden in Form einer Site Certification abgebildet.
Los 3 umfasst die Durchführung der Evaluationstätigkeiten im Bereich der Common Criteria für die Site Certification. Dies betrifft die regelmäßigen oder anlass-bezogenen Re-Zertifizierungen für die Site.
Evaluationstätigkeiten im Bereich der BSI TR-03153
Berlin Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in seiner eigenen Infrastruktur und Räumlichkeiten, sofern möglich. In diesem Fall liegt die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Werkzeugen und Infrastruktur in seiner Verantwortung. Bedingt durch besondere Anforderungen oder bei Site Visits kann eine Arbeit in den Räumen des Auftraggebers notwendig sein. Der Anbieter hat eine Vorortarbeit von bis zu 15% der benötigten PT (an Einsatzorten innerhalb Deutschlands) mit einzukalkulieren.
Die D-Trust betreibt (auf Basis einer Entwicklung der Bundesdruckerei) eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
Los 4 umfasst die Durchführung der Prüftätigkeiten im Bereich der BSI TR-03153. Dies betrifft die Re-Zertifizierungen für die gesamte TSE.
Evaluationstätigkeiten im Bereich der BSI TR-03105 Part 3
Berlin Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in seiner eigenen Infrastruktur und Räumlichkeiten, sofern möglich. In diesem Fall liegt die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Werkzeugen und Infrastruktur in seiner Verantwortung. Bedingt durch besondere Anforderungen oder bei Site Visits kann eine Arbeit in den Räumen des Auftraggebers notwendig sein. Der Anbieter hat eine Vorortarbeit von bis zu 15% der benötigten PT (an Einsatzorten innerhalb Deutschlands) mit einzukalkulieren.
Los 5 umfasst die Durchführung der Prüftätigkeiten im Bereich der BSI TR-03105 Part 3. Dies betrifft die Erst und Re-Zertifizierungen von Dokumenten und Software. Aktuell umfassen die Prüfungen u.a. die Dokumente Personalausweis, Aufenthaltstitel und Reisepass.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluationstätigkeiten im Bereich Common Criteria im Kontext der TSE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluationstätigkeiten im Bereich Common Criteria im Kontext des Document Management Terminal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluationstätigkeiten im Bereich Common Criteria im Kontext der Site Certification
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluationstätigkeiten im Bereich der BSI TR-03153
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluationstätigkeiten im Bereich der BSI TR-03105 Part 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6XLZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und,
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."