Rahmenvertrag periodische Instandsetzung im Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: RV PERI INST
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag periodische Instandsetzung im Bestand
Architekten- und Ingenieurleistungen von planbaren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Bestandsobjekten des AG.
Berlin
Mit dieser Rahmenvereinbarung sollen die Rahmenbedingungen für eine vereinfachte Abwicklung von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen von planbaren Instandhaltungs- und Instandset-zungsmaßnahmen von Bestandsobjekten des AG im Rahmen der periodischen Instandsetzung (PERI-INST) im Bereich Hochbau und Haustechnik geschaffen werden.
Die Bestände liegen über das gesamte Stadtgebiet Berlin bis nach Brandenburg verteilt. Die Gebäude erstrecken sich über alle Bauepochen von der Jahrhundertwende, Vorkriegsbauten und den 50-, 60-, 70- bis 80er Jahren des 20 Jahrhunderts.
Auswahlentscheidung nach § 51 VgV
Es ist vorgesehen, ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit bis fünf festge-legt. Bei Punktgleichheit werden alle betroffenen Bewerber zur Angebotsphase zugelassen. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen
Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung sowie Erfüllung aller
Mindestanforderungen Das Nichtvorliegen einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
1. Anzahl der Referenzen: Bewertet wird die Gesamtanzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden alle wertbaren Referenzen gezählt, ungeachtet davon, ob die in Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung aufgestellte Mindestanforde-rung, erfüllt wird.
Die Anzahl der Referenzen wird wie folgt bewertet:
Nachweis 7 wertbarer Referenzen 5 Punkte
Mehr als 8 wertbarer Referenzen 8 Punkte
3. Öffentlicher Auftraggeber: Für den einmaligen Nachweis der Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber in einem Referenzprojekt erhält der Bewerber einmalig 5 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Bauvorlageberechtigung § 65 BauO Berlin. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Liefer-kettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftrag-geber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Aus-zug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. Frauenför-derverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € für Personen-schäden und mindestens 2,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungs-nachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge.
zu 1) Mindestjahresumsatz in Höhe von
Mindestens sechs Referenzen aus den letzten vier Jahren bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zum Nachweis von Instandsetzungsmaßnahmen bei Wohngebäuden. Die Referenzen müssen ein Bauvolumen von mindestens 50.000,00 € netto (KGR 300 / 400) umfassen. Anzugeben ist bei je-der Referenz der Auftraggeber mit Ansprechpartner, Leistungsinhalte und Tel.-Nr. für evtl. Rück-fragen. Die notwendigen Angaben sind im Bewerbungsbogen einzutragen.
2. Fachkräfte: Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte (auch freie Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (insbesondere Architekten, Projektleiter, Bauüberwacher und TGA-Planer). Anzugeben sind die Namen, die Qualifikation, die Rolle im Projekt sowie die Berufungserfahrung in Jahren der betroffenen Fachkräfte. Als Mindestanforderung müssen zwei Fachkräfte nachgewiesen werden
3. Bürogröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge). Als Mindestanforderung müssen in Summe drei durchschnittliche jährliche Beschäftigte und Führungskräfte nachgewiesen werden.
Mindestens sechs Referenzen aus den letzten vier Jahren bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zum Nachweis von Instandsetzungsmaßnahmen bei Wohngebäuden.. Die Referenzen müssen ein Bauvolumen von mindestens 50.000,00 € netto (KGR 300 / 400) umfassen. Anzugeben ist bei je-der Referenz der Auftraggeber mit Ansprechpartner, Leistungsinhalte und Tel.-Nr. für evtl. Rück-fragen. Die notwendigen Angaben sind im Bewerbungsbogen einzutragen.
Rahmenvertrag nebst seinen Anlagen
Leistungsbeschreibung
Bewerberbogen
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
BVB Mindestentgelt Tariftreue
BVB Frauenförderung
Angaben zur Firma
Erklärung Nachunternehmer
Erklärung Bewerbergemeinschaften
Datenschutzverpflichtungserklärung mit Mietern
Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. – Russlandsanktionen
Preisblatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.2 genannten Stelle eingeht. Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, Papierform ist nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgebende oder fehelende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllter und unterschriebener Bewerberbogen,
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5, Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig. Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]