München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52967
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau
München-Pasing
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf. Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München-Pasing
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf. Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
1020 - Mehraufwendungen für die Sicherung / Stützung des an der Bahnsteigaußenkante errichteten Kunststoffkabelkanals mittels Anböschung mit verdichtetem Erdaushubmaterials.
Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, da im Zuge der Abbrucharbeiten des Bestandskabelkanals der neu errichtete Kunststoffkabelkanal in Bewegung geriet und die Gefahr bestand, dass dieser mit der Außenkante des Bahnsteigs wegrutscht / verkippt.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
Im Rahmen der Vorplanungen / Entwurfsplanung des AG zur Ausschreibung war die Gründungssituation und die Verbindung des Bestandskabelkanals, der im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen zu beräumen (Kabel sind in einen neu zu errichtenden Kunststoffkabelkanal umzuverlegen gewesen) und rückzubauen ist, nicht bekannt. Erst im Zuge der Rückbau- / Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass die äußere Bahnsteigkante keinen selbsttragenden Abschluss hatte und mit dem Kabelkanal verbunden war. Somit war das Erfordernis einer Sicherung der Bahnsteigkante gegen Abrutschen / Verkippen im Rahmen der EP / der Ausschreibung nicht erkennbar und mit entsprechenden Vertragsleistungspositionen belegbar.