Projektträgerschaft für das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#001
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 090-276916)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: BerlinBerlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z-FV - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186157479
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwk.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Förderprogramm "Klimaschutzverträge"
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben (Aufgaben als administrierende Stelle) im Zusammenhang mit der direkten Projektförderung für Investitionen in klimaneutrale Produktionskapazitäten.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Entlastung des AG von Aufgaben nicht ministerieller Art bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle des Förderprogramms sowie der Gewährleistung des zweckentsprechenden und effizienten Einsatzes der Fördermittel.
Die Förderung von Vorhaben erfolgt im Wege der Projektförderung durch Zuwendung im Sinne der §§ 23, 44 BHO nach den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sowie ergänzenden Regelungen des BMF und des AG.
Der AN übernimmt als Projektträger in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung des Förderprogramms notwendigen fachlichen und administrativen Aufgaben. Der AN bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern und dem AG und erfüllt eine wichtige Servicefunktion für den AG.
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit dem AG die Umsetzung des Förderprogramms "Klimaschutzverträge" als Projektträger. Die Beleihung des AN ist nach der Durchführung der ersten Gebotsphase (vgl. AP4.1-AP4.4) vorgesehen.
Die Details zum Förderprogramm Klimaschutzverträge ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
* FRL KSV inklusive Erläuterung,
* Musterzuwendungsbescheid mit Musternebenbestimmungen und
* Musterklimaschutzvertrag.
Der AN betreut, unter Beachtung der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" fachlich und administrativ. Er führt dabei folgende Kernaufgaben eigenständig durch bzw. unterstützt das BMWK bei der Durchführung:
* Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Muster für die Zuwendungsbescheide und Klimaschutzverträge,
* Vorbereitung und Durchführung der Gebotsverfahren,
* Anfertigung und Versand der Absageschreiben für erfolglose Bieter,
* Anfertigung und Versand der Zuwendungsbescheide für die erfolgreichen Bieter,
* Verhandlung und Unterzeichnung der Klimaschutzverträge,
* laufende fachliche und administrative Betreuung und Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene (Zwischenberichte, Mittelanforderungen, Rückzahlungen etc.) der Klimaschutzverträge und nach den besonderen Nebenbestimmungen und den Regelungen der Zuwendungsbescheide.
Darüber hinaus nimmt der AN folgende weiteren Aufgaben wahr:
* laufendes Monitoring, Unterstützung des AG bei der Erfolgskontrolle auf Programmebene, Berichtswesen an den AG und Unterstützung bei einer externen Evaluation des Förderprogramms,
* Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeits- und Parlamentsarbeit,
* Unterstützung bei der nationalen und europäischen Programmkoordinierung sowie im Bereich internationaler Kooperationen.
Für die Administration und Bewirtschaftung ist ausschließlich das Projektförder-Informationssystem "profi" zu verwenden. Der AN stellt die hierfür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sicher. Er unterstützt bei der Pflege und Weiterentwicklung von "profi" in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Dienstleister (DLR-IP).
In einem allgemeinen Interessenbekundungsverfahren zur vorgesehenen Förderung im Frühjahr 2022 haben rund 80 Unternehmen Vorhabenskizzen eingereicht. Das Verfahren diente ausschließlich der Informationsgewinnung in Bezug auf Umfang, Art und Inhalt der Förderung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen