Wartung, Inspektion und Prüfung sowie Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Feuerlöscheinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: VVoT 2023-041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Inspektion und Prüfung sowie Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Feuerlöscheinrichtungen
Wartung, Inspektion und Prüfung sowie Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Feuerlöscheinrichtungen
Wartung, Inspektion und Prüfung sowie Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Feuerlöscheinrichtungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei diesem Auftrag handelt es sich um die Wartung der Feuerlöscheinrichtungen der MVR. Zur Sicherstellung der Funktionen und Wahrung des Versicherungsschutzes.
Die Ausschreibung muss daher mit dem Unternehmen erfolgen, dass der Errichter und OEM der sehr komplexen Anlage ist.
Aus diesem Grund erfolgt die Ausschreibung als VVoT gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit diesem Unternehmen über die Vergabeplattform RIB.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung, Inspektion und Prüfung sowie Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Feuerlöscheinrichtungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland