Unterstützung einer Regionalen Expertenarbeitsgruppe für nachhaltige Waldbewirtschaftung in den West Balkanstaaten, C1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung einer Regionalen Expertenarbeitsgruppe für nachhaltige Waldbewirtschaftung in den West Balkanstaaten, C1
Deutschland fördert die regionale Zusammenarbeit zwischen den sechs Westbalkan (WB)-Staaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien), um zur ökonomischen und politischen Stabilität und Heranführung an die EU beizutragen. Mit dem Projekt will BMEL die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und den WB-Staaten, die regionale Zusammenarbeit der WB-Staaten untereinander und den EU-Beitrittsprozess der einzelnen WB-Staaten fördern. Konkretes Ziel ist die Stärkung des politischen Rahmens für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in den Westbalkanstaaten im Hinblick auf die Umsetzung der Grünen Agenda der EU für die westlichen Balkanstaaten und der EU-Forststrategie für 2030.
Deutschland, Westbalkan
Vertrag 1 ist direkt mit der Standing Working Group on Regional Rural Development (SWG) in South Eastern Europe geschlossen. Die Voraussetzungen für eine Direktbeauftragung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV liegen vor. Als internationale intergouvernementale Organisation der Landwirtschaftsministerien der WB-Staaten verfügt SWG über ein völkerrechtliches Mandat zur regionalen Koordinierung im Bereich der Agrar- und Ländlichen Entwicklungspolitik. SWG kommt insbesondere eine Schlüsselrolle bei der regionalen Koordinierung im Rahmen des Green-Agenda-Prozesses zu (vgl. PuL in Anlage 1). Die Stärkung von SWG als Regionalorganisation ist darüber hinaus ein ausdrückliches politisches Ziel des Projekts.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Vertrag wurde direkt mit der Standing Working Group on Regional Rural Development (SWG) in South Eastern Europe geschlossen. Die Voraussetzungen für eine Direktbeauftragung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV liegen vor. Als internationale intergouvernementale Organisation der Landwirtschaftsministerien der WB-Staaten verfügt SWG über ein völkerrechtliches Mandat zur regionalen Koordinierung im Bereich der Agrar- und Ländlichen Entwicklungspolitik. SWG kommt insbesondere eine Schlüsselrolle bei der regionalen Koordinierung im Rahmen des Green-Agenda-Prozesses zu (vgl. PuL in Anlage 1). Die Stärkung von SWG als Regionalorganisation ist darüber hinaus ein ausdrückliches politisches Ziel des Projekts.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Skopje
NUTS-Code: MK008 Скопски / Skopski
Land: Nordmazedonien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bmel-kooperationsprogramm.de