Kundenservice-Diensleistungen ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001697
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kundenservice-Diensleistungen ab 2024
Telefonische und schriftliche Marktpartner- und Kundenbetreuung sowie Prozessabwicklung in den IT-Systemen des Verteilnetzbetreibers Stromnetz Berlin GmbH
12435 Berlin
Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Der Auftraggeber betreibt mit aktuell etwa 1.800 Mitarbeitern über 35.000 km Kabel und Leitungen und versorgt darüber 2,38 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Das landeseigene Unternehmen ist zuständig für den Anschluss der Stromabnehmer und –einspeiser im Stadtgebiet von Berlin. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Netzbetrieb, den Erhalt und den Ausbau des Netzes, den Netzanschluss, die Abwicklung der Netznutzung sowie für die Bereitstellung und Ablesung von Zählern. Dazu gehören auch die Zählung, Messung und Bereitstellung der Verbrauchswerte sowie das Management und die Abrechnung der Netznutzung. Der Anspruch des Auftraggebers ist es, Kundenservice-Dienstleistungen auf höchstem Niveau unter Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu erbringen. Dabei stehen die Bedürfnisse der Marktpartner wie die Stromlieferanten und Messstellenbetreiber sowie der einzelnen Kunden im Mittelpunkt.
Zukünftig sollen diese Kundenservice-Dienstleistungen durch zwei Auftragsnehmer im Rahmen einer Mengenteilung (60:40) erbracht werden und dabei mit den Mitarbeitern des Auftraggebers eng zusammenarbeiten.
Fokussiert wird insbesondere auf die qualitativ hochwertige und unverzügliche Bearbeitung der Kundenanliegen unter Einhaltung der gesetzlich vorgebenden Fristen sowie die transparente und diskriminierungsfreie Behandlung der Marktpartner und Kunden. Der Auftraggeber erbringt einen erheblichen Teil der Leistungen mit eigenem Personal. Darüber hinaus ist eine Unterstützung des Auftraggebers durch externe Dienstleister notwendig, die für die Bearbeitung von Lastspitzen sowie ausgewählte Teile des operativen Standardgeschäftes eingesetzt werden. Die Abwicklung bei den Auftragnehmern hat vollständig in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern erfolgt ebenfalls ausschließlich in deutscher Sprache. Gleiches gilt für die Erstellung der Dokumentation.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Unterstützung und bedarfsgerechte Entlastung der Mitarbeiter des Auftraggebers bei der Bearbeitung der anfallenden Arbeitsvolumina, welche sich im Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverlauf kontinuierlich verändern. Die rollierende Forecast-Planung wird mit einem entsprechenden Vorlauf besprochen und vereinbart. Die Auftragnehmer haben im Rahmen der Auftragsdurchführung zwingend die gesetzlichen Vorgaben zum Unbundling zu beachten und einzuhalten. Gleiches gilt für die von ihnen eingesetzten Mitarbeiter. Dazu haben sie geeignete organisatorische, informatorische und disziplinarische Maßnahmen umzusetzen. Zudem haben die Auftragnehmer sicherzustellen, dass die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben des deutschen Marktes innerhalb der bearbeiteten Prozesse von den Bearbeitern eingehalten werden.
Der Auftraggeber wird die Auftragnehmer vor Beginn des Echtbetriebs im Rahmen einer Ramp Up-Phase bei der Einweisung ihrer Mitarbeiter unterstützen, sofern diese noch nicht oder nur unzureichend über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit den Geschäftsprozessen und den IT-Systemen des Auftraggebers verfügen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen neben der telefonischen und der schriftlichen Marktpartner- und Kundenbetreuung die Bearbeitung von Prozessen (ausgesteuerte Vorgänge und Dokumente) in den IT-Anwendungssystemen des Auftraggebers wie dem ERP-System kVASy, der Dokumentenmanagementsoftware Doxis/ WinCube sowie Microsoft 365 und weiteren Systemen.
Darin sind Front-Office-Tätigkeiten enthalten. Diese umfassen im Wesentlichen die Netzabrechnung, das Wechselmanagement, Vermittlungstätigkeiten, Metering, Störungsmeldungen für BerlinLicht und das Hausanschlusswesen. Bei weiteren eingehenden Störungsmeldungen werden die Gesprächspartner an die zuständige Störungsstelle des Auftraggebers verwiesen. Die Störungsstelle selbst ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Es ist geplant, zwei Rahmenverträge zu vergeben mit jeweils einer Vertragsgrundlaufzeit von drei Jahren und der Option auf zweimalige Verlängerung (Laufzeit der 1. Option: zwei Jahre, Laufzeit der 2. Option ein Jahr). Der Auftraggeber schätzt die benötigte Gesamtmenge pro Monat auf durchschnittlich 6.480 Stunden. Dabei ergeben sich Schwankungen im Jahresverlauf. Wesentliche Unter- und Überschreitungen sind hierbei aber mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung möglich. Bei voller Ausschöpfung der Optionszeiträume ergibt sich bei einer möglichen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren somit eine geschätzte Gesamtmenge über beide Rahmenverträge von 466.560 Stunden und eine Höchstmenge von 513.216 Stunden über beide Rahmenverträge.
Das Auftragsvolumen wird mengenmäßig auf zwei Rahmenverträge aufgeteilt. Der Bestbieter wird beauftragt, 60% der jeweils monatlich anfallenden Gesamtmenge zu bearbeiten, der zweitbeste Bieter wird beauftragt, 40% des jeweils monatlich anfallenden Gesamtmenge zu bearbeiten. Der Auftragnehmer sichert während der Vertragsgrundlaufzeit je Rahmenvertrag eine Mindestabnahmemenge von 70% der geschätzten Gesamtauftragsmenge des jeweiligen Rahmenvertrages zu.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber zweimalig verlängert werden:
1. Option = 1 x 2 Jahre
2. Option = 1 x 1 Jahr
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 7 zu entnehmen.
(a) Referenzangaben zur durchschnittlichen Anzahl im Projekt erbrachter Leistungsstunden pro Monat mit fallbezogener Vorgangsbearbeitung bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 150 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere Anzahl von monatlich durchschnittlich erbrachten Leistungsstunden je wertbarer Referenz positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energieversorgungsunternehmen ist und die Leistungserbringung zur fallbezogenen Vorgangsbearbeitung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde und die genannten Leistungen bereits länger als 6 Monate erbracht werden/wurden. Je höher die die Anzahl der monatlich durchschnittlich erbrachten Leistungsstunden ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte für dieses Kriterium. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen erhält der Bewerber je nach Anzahl von monatlich durchschnittlich erbrachten Leistungsstunden je Referenz die folgenden Punkte, Die erreichten Punkte je Referenz zu diesem Kriterium werden zum Punktwert für dieses Kriterium addiert. Der Punktwert dieses Kriteriums geht in die Ermittlung des Gesamtpunktwertes über alle Bewertungskriterien ein.
weniger als 500 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 0 Punkte je Referenz
500 bis zu 1000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 5 Punkte je Referenz
mehr als 1000 bis zu 2000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 10 Punkte je Referenz
mehr als 2000 bis zu 3000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 15 Punkte je Referenz
mehr als 3000 bis zu 4000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 20 Punkte je Referenz
mehr als 4000 bis zu 5000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 25 Punkte je Referenz
mehr als 5000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 30 Punkte je Referenz
(b) Referenzangaben zur Dauer der Leistungserbringung mit fallbezogener Vorgangsbearbeitung bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 120 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine längere Dauer der Leistungserbringung je wertbarer Referenz positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energieversorgungsunternehmen ist und die Leistungserbringung zur fallbezogenen Vorgangsbearbeitung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde und die genannten Leistungen bereits länger als 6 Monate erbracht werden/wurden. Je länger die Dauer der Leistungserbringung für solche eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte für dieses Kriterium. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen erhält der Bewerber je nach Dauer der Leistungserbringung je Referenz die folgenden Punkte. Die erreichten Punkte je Referenz zu diesem Kriterium werden zum Punktwert für dieses Kriterium addiert. Der Punktwert dieses Kriteriums geht in die Ermittlung des Gesamtpunktwertes über alle Bewertungskriterien ein.
bis zu 6 Monate = 0 Punkte je Referenz
mehr als 6 Monate bis 1 Jahr = 4 Punkte je Referenz
mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre = 8 Punkte je Referenz
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre = 12 Punkte je Referenz
mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre = 16 Punkte je Referenz
mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre = 20 Punkte je Referenz
mehr als 5 Jahre = 24 Punkte je Referenz
(c) Referenzangaben zur Leistungserbringung bei einem Energie-Verteilnetzbetreiber unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 100 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energie-Verteilnetzbetreiber ist und die Leistungserbringung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen (Ref), die unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen bei einem Energie-Verteilnetzbetreiber erbracht werden/wurden, erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt):
1 Ref = 20 Pkt, 2 Ref = 40 Pkt, 3 Ref = 60 Pkt, 4 Ref = 80 Pkt, 5 Ref = 100 Pkt
Aufgrund der Eingabebeschränkungen zu II.2.9) erfolgt die Fortsetzung unter II.2.14) Zusätzliche Angaben
Als Optionen des Auftraggebers gekennzeichnete Teilleistungen sind verpflichtend im Angebot zu berücksichtigen. Details sind dem Dokument "Anlage 04_Preisblatt" zu entnehmen. In Anlage 04_Preisblatt sind die Angaben unter der Position "5. Stundensätze für Trainings" vollständig zu bepreisen, gehen jedoch nicht in die Berechnung des "Kalkulatorischer Gesamtpreis über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Optionen (über beide Lose)" ein und werden somit nicht beim Zuschlagskriterium Preis gewertet.
Aufgrund von Eingabebeschränkungen hier Fortsetzung von II.2.9)
(d) Referenzangaben zur Leistungserbringung bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 50 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energieversorgungsunternehmen ist und die Leistungserbringung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen (Ref), die unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen bei einem Energieversorgungsunternehmen erbracht werden/wurden, erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt):
1 Ref = 10 Pkt, 2 Ref = 20 Pkt, 3 Ref = 30 Pkt, 4 Ref = 40 Pkt, 5 Ref = 50 Pkt
(e) Anzahl der wertbaren Referenzen (max. 30 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen positiv, d.h. je höher die Anzahl von Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen (Ref) erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt), sofern die Referenzen die Mindestbedingungen erfüllen und somit die Wertbarkeit erfüllt ist:
3 Ref = 10 Pkt, 4 Ref = 20 Pkt, 5 Ref = 30 Pkt
(f) Managementsysteme – ISO 18295-1-Zertifizierung
Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige ISO 18295-1-Zertifizierung verfügt, erhält der Bewerber 25 Bewertungspunkte. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(g) Managementsysteme – ISO 9001-Zertifizierung
Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige ISO 9001-Zertifizierung verfügt, erhält der Bewerber 15 Bewertungspunkte. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(h) Managementsysteme – ISO/IEC 27001-Zertifizierung
Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige ISO/IEC 27001-Zertifizierung verfügt, erhält der Bewerber 10 Bewertungspunkte. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Bewertungspunkte addiert. Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – bis fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten in absteigender Reihenfolge aus. Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Punktwert der einzelnen Auswahlkriterien in absteigender Reihenfolge der maximal erreichbaren Bewertungspunkte der einzelnen Auswahlkriterien (a) bis (h), im Übrigen das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.1 zu entnehmen.
(a) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios sowie zur Größe beinhalten und es müssen - sofern zutreffend - Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates einzureichen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die geforderte alternative Erklärung abzugeben.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.2 zu entnehmen.
(a) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.
(b) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nach-folgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: Sachschäden 2 Mio. Euro, Personenschäden 2 Mio. Euro, Vermögensschäden 2 Mio. Euro
(c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 vorzulegen sowie für das Geschäftsjahr 2022, sofern zu diesem bereits ein Jahresabschluss/¬Geschäftsbericht vorliegt. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 machen sowie für das Geschäftsjahr 2022, sofern zu diesem bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht vorliegt. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss in den drei Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 pro Jahr mindestens 7,0 Mio. Euro betragen. Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt, muss der Gesamtumsatz des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls mindestens 7,0 Mio. Euro betragen.
Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (vgl. Mindestanforderungen an Referenzen) muss in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 pro Jahr mindestens 5,0 Mio. Euro betragen. Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt, muss der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls mindestens 5,0 Mio. Euro betragen.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.3 zu entnehmen.
(a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (v)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Endtermin der Leistungserbringung nicht länger als 3 Jahre gegenüber dem Stichtag der Auftragsbekanntmachung zurückliegen darf. Der Bewerber muss zudem die in den Referenzen genannten Leistungen bereits länger als 6 Monate erbringen/erbracht haben.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzen vorzulegen.
(iv) Höchstanzahl von Referenzen
Der Bewerber darf maximal fünf Referenzen vorlegen.
(v) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
- In jeder Referenz muss der Auftragnehmer für den jeweiligen Auftraggeber eine telefonische Kundenbetreuung übernehmen/übernommen haben.
- In mindestens zwei Referenzen muss der Auftragnehmer für den jeweiligen Auftraggeber eine fallbezogene Vorgangsbearbeitung (Bearbeitung von E Mails und/oder Prozessbearbeitung in den IT-Systemen des Auftraggebers) übernehmen/ Übernommen haben.
(b) Erfahrung in der Telefonischen Kundenbetreuung und fallbezogenen Vorgangsbearbeitung
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die angeben und auf Nachfrage nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist über Erfahrungen in der telefonischen Kundenbetreuung und/oder in der fallbezogenen Vorgangsbearbeitung von Emails und in den IT-Systemen der Auftraggeber verfügen.
(c) Sprachkenntnisse eingesetzter Mitarbeiter
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die angeben und auf Nachfrage nachweisen können, dass die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre
(a) Eigenerklärungen
Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.
(b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG),
Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der
jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
(B) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn:
(i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist;
(ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt);
(iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).