RV Baumrückschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 23011103086
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Baumrückschnitt
Rahmenvertrag für Baumschnittarbeiten zur Sicherstellung der
Hindernisfreiheit in den An- und Abflugsektoren des Hamburg Airports
Hamburg
Vergabegegenstand ist der Baumrückschnitt für die vier An- und Abflugsektoren für den ein Rahmenvertrag geschlossen werden soll.
Gemäß §16 LuftVG sind alle Hindernisse, die die zulässige Höhe überragen, zu beseitigen bzw. auf die zulässige Höhe abzutragen. Dies gilt gem. §15 LuftVG neben baulichen Anlagen insbesondere auch für Bäume.
Für die vier An- und Abflugsektoren liegen derzeit die Überfliegungsergebnisse aus dem Jahr 2021 mit Hindernissen vor.
Im Zuge der letzten Maßnahmen innerhalb der letzten vier Jahre wurde ein Bestand aus rund 8000 Hindernissen in der Örtlichkeit identifiziert und entsprechend zurückgeschnitten.
Diese hohe Zahl liegt unter anderem daran, dass der Rückschnitt in einem vierjährigen Turnus durchgeführt wird, so dass nicht nur die aktuellen kartierten Hindernisse, sondern auch die künftig in die Hindernisfreiheit einwachsen Bäume entsprechend
zurückgeschnitten werden müssen.
Grundvoraussetzung für einen weiterhin störungsfreien Flugbetrieb auf dem Hamburg Airport ist die fachgerechte und vollständige Durchführung dieser Leistungen.
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber zur Einreichung eines Angebots auffordern, für die die Eignung bejaht werden kann.
Rahmenvertrag mit Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr auf bis zu maximal acht Jahren Gesamtvertragslaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1860710ca4a-52934fb8e8bcba5f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1860710ca4a-52934fb8e8bcba5f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1860710ca4a-52934fb8e8bcba5f
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Die genehmigten Schnittmaßnahmen sind von einer anerkannten Baumpflegefachfirma auszuführen ("European Tree Worker'', "European Tree Technican", "Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege & Baumsanierung" und gleichrangige Qualifikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens [tt.mm.jjj] (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.