AOK Mein Leben GbR - Managed Workplace und Betrieb der IT-Infrastruktur als Managed Service Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-17-AML-JH-Managed_Workplace_Betrieb_IT-Infrastruktur_Managed Service

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Mein Leben GbR
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHY6JAZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHY6JAZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

AOK Mein Leben GbR - Managed Workplace und Betrieb der IT-Infrastruktur als Managed Service

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-17-AML-JH-Managed_Workplace_Betrieb_IT-Infrastruktur_Managed Service
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der technischen Arbeitsplatzausstattung für die Mitarbeitenden der Auftraggeberin sowie der Betrieb der technischen Infrastruktur als Managed Service. Die Bereitstellung aller Leistungen ist als "Greenfield-Ansatz" zu verstehen, in dem alle IT-Services gemäß den beschriebenen Anforderungen neu konzipiert und implementiert werden. Um die IT-Services möglichst nah an marktüblichen Lösungen und Standards zu beziehen, verfolgt die Auftraggeberin dabei ein "Managed-Service-Modell", so dass sämtliche IT-Services rund um den Arbeitsplatz vollumfänglich aus einer Hand bezogen werden können.

Die Auftraggeberin befindet sich derzeit im Aufbau und geht von einem dynamischen Wachstum der Mitarbeitendenanzahl aus. Avisierte Zielgröße innerhalb der nächsten 3 Jahre sind ca. 40 Mitarbeitende. Die Mitarbeitenden werden voraussichtlich überwiegend remote arbeiten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
32250000 Mobilfunkgeräte
72268000 Bereitstellung von Software
72410000 Diensteanbieter
72416000 Anbieter von Anwendungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer muss im Wesentlichen folgende Leistungen erbringen:

- Die Bereitstellung eines Warenkorbes an Hardware, Zubehör und Software inkl. der Abwicklung des gesamten Lifecycles,

- die betriebsbereite Auslieferung von Endgeräten mit gehärteter Betriebssystemsoftware (BSI-konform) und vorinstallierten Softwarepaketen,

- die Sicherstellung der Endpoint-Security,

- die datenschutzkonforme Löschung der Daten auf den Endgeräten (insbesondere bei der Außerbetriebnahme von Hardware durch die Auftraggeberin oder bei Rücknahme),

- die Bereitstellung von Microsoft 365 als Managed Service im hybriden Ansatz (Cloud- und On-Premise-Komponenten), wobei die Microsoft 365 Lizenzen vom Auftragnehmer beschafft, die entsprechenden Lizenzverträge aber von der Auftraggeberin selbst abgeschlossen werden, inkl. Verschlüsselung der Daten mit einem durch den Auftragnehmer gehaltenten Schlüssel (Customer-Key) und Customer Lockbox-Verfahren,

- die GoBD-konforme Archivierung von E-Mails,

- die Erbringung allgemeiner Rechenzentrumsdienstleistungen, insbesondere die Sicherstellung von Backup & Recovery aller IT-Services,

- die Durchführung eines ganzheitlichen Softwaremanagements,

- ein Mobile Device Management für mobile Endgeräte,

- die Bereitstellung eines Service Desks als Single Point of Contact für die Endanwender,

- die Bereitstellung von Mobilfunkverträgen sowie

- die Transition in die operativen Betriebsabläufe.

Ziel ist die produktive Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen im 4. Quartal 2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Um bis zu weitere drei (3) Jahre durch die Auftraggeberin.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Innerhalb des Teilnahmewettbewerbs wird festgelegt, welche Bewerber für die Verhandlungsphase zugelassen werden. Die Bewertung der Bewerber erfolgt anhand von harten Eignungskriterien (d.h. Mindestanforderungen, s. dazu jeweils III.1.2 und III.1.3) und von weichen Eignungskriterien.

Es werden diejenigen 3 Bewerber zugelassen, die die harten Eignungskriterien erfüllen und zugleich die höchsten Punktzahlen bei den weichen Eignungskriterien erzielen. Die Bepunktung dient dazu, die Bewerber nach ihrer Eignung zu staffeln und sich für die Verhandlungsphase für die bestgeeigneten Bewerber zu entscheiden.

Für die weichen Eignungskriterien bzgl. des erzielten Netto-Umsatzes mit Bereitstellung und Betrieb (inklusive Umsätze für Hardware und Software-Lizenzen) von Managed Workplace und Managed M365, der Referenzen und der Zusage der Anzahl der verfügbaren Service-Mitarbeiter werden jeweils zwischen 1 und 10 Punkten vergeben, je nachdem wie das Kriterium erfüllt wird (Höhe des Umsatzes, Anzahl der Referenzen bzw. zugesagten Mitarbeiter). Diese Punkte werden mit Gewichtungsfaktoren multipliziert. Die Summe aus den Produkten der erzielten Punkte je weichem Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor ergibt die Gesamtpunktzahl. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Angaben zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB/§ 124 GWB nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb abzugeben.

- Als vorläufiger Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch eine ausgefüllte und unterzeichnete Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV.

- Bestätigung, dass der Bewerber in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsstaates verzeichnet ist.

- Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister vorzulegen. Für ausländische Bewerber entsprechender Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind.

- Bewerber können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie jeweils nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 Satz 1 VgV; Eignungsleihe). Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft bzw. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist ("andere Unternehmen" i. S. v. § 138 Abs. 2 GWB).

- Eignungsverleiher sind zudem im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer als Drittunternehmer einzutragen, das nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Hierzu gehören u.a. Angaben zu Teilleistungen mit Leistungsanteil in Prozent, bei Auftragsdatenverarbeitung sind zwingend auch die Art der Verarbeitungstätigkeit und der Ausführungsstandort anzugeben. Der Bewerber hat der Auftraggeberin außerdem mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb

o erstens eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorlegt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV) und

o zweitens eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.

- Ferner ist ein Nachweis des Eignungsverleihers über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

- Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. "Unterauftragnehmern" beide Begriffe sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen synonym zu verstehen) ist zulässig. Nachunternehmer in diesem Sinne ist, wer nicht schon im Rahmen der Eignungsleihe als Drittunternehmen (s.o.) vom einem Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft einbezogen worden ist, wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.

- Nachunternehmer sind - sofern bei der Abgabe des Teilnahmeantrags schon bekannt - im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer als Nachunternehmer einzutragen. Dies gilt auch für von den benannten Nachunternehmern (dazu gehören auch die Eignungsverleiher, die im Teilnahmeantrag benannt werden zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit oder beruflicher Erfahrungen) eingesetzten Nachunternehmer der zweiten Reihe (im Teilnahmeantrag benannte Eignungsverleiher der zweiten Reihe eingeschlossen) sowie für von den Nachunternehmern der zweiten Reihe eingesetzten Nachunternehmer der dritten Reihe. Hierzu gehören auch Angaben über die zu erbringenden wesentlichen Vertragsleistungen und/oder der voraussichtlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie bei Auftragsdatenverarbeitung die Art der Verarbeitungstätigkeit und Ausführungsstandort.

- Erst von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber fordert die Auftraggeberin auch für Nachunternehmer entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach § 123, § 124 GWB gemäß den Vergabeunterlagen.

Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bewerbergemeinschaft"):

- Es ist eine Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb abzugeben.

- Bewerbergemeinschaften haben die in der Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB verlangten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben.

- Daneben fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf, eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB abzugeben.

- Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" ist im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft für diese insgesamt abzugeben. Damit wird zugleich bestätigt, dass der Inhalt dieser Eigenerklärung auf jedes Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.

- Die o.g. geforderten übrigen Formblätter, Anlagen und Nachweise (soweit einschlägig) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Tabellarische Darstellung des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Netto-Umsatzes mit Bereitstellung und Betrieb (inklusive Umsätze für Hardware und Software-Lizenzen) von Managed Workplace und Managed Microsoft 365 (M365), inkl. einer Durchschnittsbildung über diese drei Jahre (kaufmännisch gerundet). Es ist kurz zu beschreiben, um welche Art der genannten Leistungen, mit denen die hier ausgewiesenen Umsätze erzielt wurden, es sich in welchem Umfang handelt. Für die Wertung wird sodann der Durchschnittswert über drei Jahre herangezogen.

- Erklärung des Bewerbers über das Bestehen einer gültigen industrieüblichen Betriebshaftpflichtversicherung und Zusage, dies im Zuschlagsfall entsprechend den Vorgaben in den Vertragsbedingungen nachzuweisen.

Im Falle von Bewerbergemeinschaften (gilt für Mindestanforderungen und die weichen Eignungskriterien):

- Die hier geforderten Umsatzangaben sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen. Die Einzelumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft werden für die Wertung je Geschäftsjahr addiert.

- Die hier geforderte Erklärung über das Bestehen einer gültigen industrieüblichen Betriebshaftpflichtversicherung und Zusage, dies im Zuschlagsfall entsprechend den Vorgaben in den Vertragsbedingungen nachzuweisen, ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Tabellarische Darstellung des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Netto-Umsatzes mit Bereitstellung und Betrieb (inklusive Umsätze für Hardware und Software-Lizenzen) von Managed Workplace und Managed Microsoft 365 (M365), inkl. einer Durchschnittsbildung über diese drei Jahre (kaufmännisch gerundet). Es ist kurz zu beschreiben, um welche Art der genannten Leistungen, mit denen die hier ausgewiesenen Umsätze erzielt wurden, es sich in welchem Umfang handelt. Als Mindestjahresumsatz werden 0,2 Mio. Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre verlangt.

- Erklärung des Bewerbers über das Bestehen einer gültigen industrieüblichen Betriebshaftpflichtversicherung und Zusage, dies im Zuschlagsfall entsprechend den Vorgaben in den Vertragsbedingungen nachzuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis Zertifikat ISO/IEC 27001

- Bewerber müssen ihre technische/berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzaufträge nachweisen. Bewerber haben hierzu mit einem Formblatt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb aussagekräftige Referenzen anzugeben:

a) Darstellung des Standard-Liefermodells des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Aufträgen der letzten drei Jahre, d. h. bei Projekten, die die Bereitstellung und den Betrieb von bis zu 50 Managed Workplaces für den Auftraggeber umfasst. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dabei die Leistungserbringung, insbesondere bezogen auf die Vorgehensweise und Passgenauigkeit seines/ihres Liefermodells, im Referenzblatt nachvollziehbar darzulegen.

b) Darstellung des Standard-Liefermodells des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Aufträgen der letzten drei Jahre, d. h. bei Projekten, die die Bereitstellung und den Betrieb von bis zu 50 Managed Microsoft 365 (M365) für den Auftraggeber umfasst. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dabei die Leistungserbringung, insbesondere bezogen auf die Vorgehensweise und Passgenauigkeit seines/ihres Liefermodells, im Referenzblatt nachvollziehbar darzulegen.

- Zusage der Anzahl der verfügbaren Service-Mitarbeiter im Leistungsgegenstand des Ausschreibungsgegenstandes (Managed Workplace & Managed M365), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden.

- Die hier genannten Nachweise sind auch durch Drittunternehmen zu erbringen, soweit sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind/auf die vom Drittunternehmen zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Ein Bewerber kann im Hinblick auf die hier geforderten Nachweise (Referenzen etc.) für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmer/Eignungsverleiher) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese anderen Unternehmen später die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

Im Falle von Bewerbergemeinschaften (gilt für Mindestanforderungen und die weichen Eignungskriterien):

- Die hier geforderten Nachweise und Zusagen können von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Referenzangaben sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nachweis Zertifikat ISO/IEC 27001

- Bewerber müssen ihre technische/berufliche Leistungsfähigkeit durch jeweils mindestens einen geeigneten Referenzauftrag der nachfolgenden Kriterien nachweisen. Bewerber haben hierzu mit einem Formblatt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb jeweils mindestens eine aussagekräftige Referenz anzugeben:

a) Mindestens eine Referenz zur Darstellung des Standard-Liefermodells des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu einem vergleichbaren Projekt in Aufträgen der letzten drei Jahre, d. h. bei Projekten, die die Bereitstellung und den Betrieb von bis zu 50 Managed Workplaces für den Auftraggeber umfasst. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dabei die Leistungserbringung, insbesondere bezogen auf die Vorgehensweise und Passgenauigkeit seines/ihres Liefermodells, im Referenzblatt nachvollziehbar darzulegen.

b) Mindestens eine Referenz zur Darstellung des Standard-Liefermodells des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu einem vergleichbaren Projekt in Aufträgen der letzten drei Jahre, d. h. bei Projekten, die die Bereitstellung und den Betrieb von bis zu 50 Managed Microsoft 365 (M365) für den Auftraggeber umfasst. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dabei die Leistungserbringung, insbesondere bezogen auf die Vorgehensweise und Passgenauigkeit seines/ihres Liefermodells, im Referenzblatt nachvollziehbar darzulegen.

- Darüber hinaus ist die Zusage von mindestens 4 verfügbaren Service-Mitarbeitern im Leistungsgegenstand des Ausschreibungsgegenstandes (Managed Workplace & Managed M365), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden, ein weiterer Mindeststandard, dessen Nichterfüllung zum Ausschluss führt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer für die Auftraggeberin. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die zu Verhandlungen ausgewählten Bewerber im Rahmen der Angebotsabgabe u.a. den Nachweis erbringen müssen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von ihnen so durchgeführt werden, dass diese Datenverarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet (Artikel 28 Abs. 1 EU-DSGVO).

Die Auftraggeberin verarbeitet in ihrer Eigenschaft als Arbeitsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen (§ 94 Abs. 1a SGB X) unter bestimmten Umständen auch Sozialdaten und diesen gleichgestellte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (nachfolgend "Sozialdaten") im Auftrag ihrer Gesellschafter. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass für diese Verarbeitungstätigkeiten Leistungen des Auftragnehmers nach dem Hauptvertrag in Anspruch genommen werden. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass der Auftragnehmer abweichend von diesem Grundsatz bei der Erbringung bestimmter Leistungen insbesondere im Bereich des 3rd Level Supports auch Sozialdaten verarbeiten wird. Sollte ein solcher Fall eintreten, weist die Auftraggeberin den Auftragnehmer darauf hin und erteilt einen ausdrücklichen Auftrag zur Verarbeitung von Sozialdaten unter Beachtung der Anforderungen des § 80 SGB X. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die gesetzlichen Anforderungen des Sozialdatenschutzes zu erfüllen. Es wird vor diesem Hintergrund bereits jetzt darauf hingewiesen, dass von den zu Verhandlungen ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Angebotsabgabe u.a. die verpflichtende Erklärung verlangt werden wird, dass

- sichergestellt ist, dass Leistungen im Bereich des 3rd Level Supports, soweit damit ein Zugriff oder die tatsächliche Möglichkeit eines Zugriffs auf Sozialdaten verbunden ist oder sein kann, insbesondere auch (mögliche) Fernzugriffe auf Sozialdaten, ausnahmslos innerhalb des EWR-Raums oder in einem Drittstaat, für den die EU-Kommission förmlich die Angemessenheit des Datenschutzniveaus gemäß Art. 45 der EU Datenschutz-Grundverordnung festgestellt hat, durchgeführt werden;

- sie in keinem Fall Sozialdaten, die mit der Auftragsdurchführung in Zusammenhang stehen, an Dritte (insbesondere andere Unternehmen, ausländische Staaten oder deren Behörden etc.) ohne entsprechende Weisung oder Zustimmung der Auftraggeberin herausgeben oder Dritten Zugriff auf diese Daten einräumen werden.

Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, hat auch die AOK Mein Leben GbR vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern geregelt. Hinsichtlich der vom (künftigen) Auftragnehmer demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen.

Die Vertragsbedingungen werden die vertragsbezogenen Vorgaben des Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) in der jeweils geltenden Fassung reflektieren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle Bewerber werden außerdem gebeten, sich auf www.dtvp.de so zu registrieren, dass ihre Erreichbarkeit über die dort hinterlegte E-Mail-Adresse für die gesamte Dauer des Vergabeverfahrens gegeben ist. Nur bei einer Registrierung erfolgt eine automatische Information über Antworten auf Bieterfragen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4DHY6JAZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:

§ 134 Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...]

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023