Stahlbau Oberlichtgestelle und Bühnenflachleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_HSO_25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbau Oberlichtgestelle und Bühnenflachleitungen
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper die Erneuerung der szenischen Beleuchtungsanlage und damit verbunden die Erneuerung der Oberlichtgestelle der bestehenden Oberlichtzüge sowie die Erneuerung der Bühnenflachleitungen.
Die vorhandene szenische Beleuchtungsanlage der Hauptbühne der Hamburgischen Staatsoper ist überaltert und entspricht im Vergleich zu anderen nationalen oder internationalen Opernhäusern nicht dem Branchenstandard. Die Anlagen der Szenischen Beleuchtung wurden bereits in teilweise im ersten Bauabschnitt in der Sommerpause 2022 erneuert und sollen in einem zweiten Bauabschnitt 2023 erneuert werden. Dabei sollen die bestehenden Kabel weiterverwendet werden und nur durch notwendige Nachverkabelungen von zusätzlichen Stromkreisen und Netzwerkleitungen ergänzt werden.
Ziel ist eine Beleuchtungsanlage, die einen aktuellen technischen Standard in Netzwerktechnik, Sicherheitstechnik, Flexibilität bei der Umsetzung der künstlerischen Anforderungen, Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung aufweist. Die Stromkreise müssen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit zukünftig mit kombinierten Leitungsschutz-/Fehlstromschaltern (RCBO) ausgerüstet sein. Zur Erhöhung der Ausfallsicherheit soll jede Steckdose eines Dimmerkreises einzeln abgesichert sein. Außerdem sollen Dimmermodule als Einschubmodule mit einzelnen Dimmerkreisen zum Einsatz kommen. Bei den Scheinwerfern sollen moderne energiesparende LED-Leuchten eingesetzt werden, die durch bessere Ausstattung und Funktionen einen größeren Anwendungsbereich und mehr Flexibilität bieten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation von neuen Oberlichtgestellen mit neuen Bühnenflachleitungen und die Erstellung von Zubehörequipment.
Im Wesentlichen sind folgende Anlagenteile zu liefern und zu installieren:
• 5 Stück Oberlichtgestelle mit beweglicher Leitungszuführung,
• Bühnenflachleitungen als bewegliche Leitungszuführungen für die 5 Oberlichtgestelle
• Bühnenflachleitungen als bewegliche Leitungszuführung für die Protalbeleuchtungsbrücke
• Bühnenflachleitungen als bewegliche Leitungszuführung für die Horizontbeleuchtungsbrücke
• Wartungskörbe aus Aluminiumkonstruktionen
• Stahlbau für Transportböcke
• Aufnahmeplatten für Scheinwerfer
Ausführungszeiten:
Ausführungsbeginn: Unverzüglich nach Auftragserteilung.
Installationsbeginn:
Bauzeit in der Sommerpause 2023: 10. Juli 2023
Fertigstellung:
Bauzeit in der Sommerpause 2023: 24. August 2023
Stellung Schlussrechnung: spätestens bis 29.09.2023
Fertigstellung bedeutet, dass alle Installations- und Inbetriebnahmearbeiten abgeschlossen sind
und alle Dokumentationsunterlagen vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbau Oberlichtgestelle und Bühnenflachleitungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird gemäß § 17 EU Abs. I Nr. 1 VOB/A aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, welches den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Es ist geplant, in Kürze ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für dieses Gewerk auszuschreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.