Lieferung von Ökostrom Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-081-15-BL390
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Berlin-Mitte
Lieferung von insgesamt ca. 85,5 Mio. kWh elektrische Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages für einen Vertragszeitraum von vier Jahren.
Geschätzte Abnahmemenge:
• im Lieferjahr 2024: ca. 24,0 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2025: ca. 22,5 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2026: ca. 19,5 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2027: ca. 19,5 Mio. kWh
Der für die jährliche Vertragslaufzeit vertraglich vereinbarte Gesamtwert des vereinbarten Stromlieferbedarfs in kWh zuzüglich 30 % entspricht der von der AG abrufbaren Höchstgrenze. Mit Erreichen der Höchstgrenze verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Wenn eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eintragung von jedem Mitglied erklärt werden, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss für die Lieferung von Ökostrom einen Jahresumsatz in Höhe von mindestens 8 Mio. Euro vorweisen können.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- sowie für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis für jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen .
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (06/2020 - 05/2023) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Lieferleistung (Ökostrom) und ein Auftragsvolumen von mindestens 100.000 € jährlich je Referenz aufweisen. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Bietergemeinschaftserklärung (Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen) vollständig ausgefüllt vorzulegen. Ein Formular für die Bietergemeinschaftserklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie die geforderten Belege zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - soweit zutreffend - gesondert mit dem Angebot einzureichen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft das Bestehen bzw. der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft genügt nur dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bietergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Angebots unaufgefordert nachzuweisen. Die übrigen Anforderungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft nachgewiesen werden; es reicht insoweit aus, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist.
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu den ökologischen Anforderungen.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Ausgefüllte Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer, sofern ein Fall der Eignungsleihe vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.