Markterkundung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ Berlin)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ Berlin)
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) beabsichtigt die Durchführung einer Markterkundung mit dem Ziel, das Leistungsspektrum von IT-Dienstleistern zu erfassen, die in der Lage sind automatisierte und standardisierte Anwendungen von Softwarepaketen für Standardsoftware bereitzustellen bzw. Softwarepaketierung für Fach- und Landesverfahren im nachfolgend genannten Umfeld durchzuführen
Das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin ist der zentrale IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung. Als innovativer IT-Dienstleister und Partner der Berliner Verwaltung unterstützen wir täglich über 100.000 Mitarbeitende in den Senats- und Bezirksverwaltungen, bei der Berliner Polizei und Feuerwehr, sowie den Gerichten und vielen weiteren öffentlichen Einrichtungen bei ihrer Arbeit. Wir sorgen für schnelle, bequeme und sichere digitale Bürgerservices für die 3,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger Berlins und betreiben ein eigenes Netz, das Berliner Landesnetz.
Das ITDZ Berlin hat sich zur Aufgabe gemacht mit größtmöglicher Standardisierung seiner Betriebsprozesse, durch Nutzung zentraler Beschaffung und nicht zuletzt durch Investitionen an zentraler Stelle, dem Land Berlin eine sehr effektive Lösung für den IT-Arbeitsplatz bereitzustellen. Hierzu gehört u.a. die Bereitstellung eines einheitlichen Arbeitsplatzes mit einheitlicher IKT-Infrastruktur sowie einheitlicher IT-Grundausstattung und Komponenten wie BerlinPC, Telefon, Drucker und Netzwerk. Ein wesentlicher Bestandteil ist in diesem Zusammenhang die automatisierte Bereitstellung von Anwendungsprogrammen, Patches und Software-Updates für den zentralen Desktop. Diese Automatisierung wird u.a. durch Virtualisierung von Anwendungen mittels MS AppV sowie durch die Erstellung von Softwarepaketen sichergestellt. Für die Bereitstellung/Verteilung von Softwarepaketen kommt MECM (SCCM) und Ivanti DSM zum Einsatz.
Im Rahmen der Markterkundung beabsichtigt das ITDZ Berlin sich mit Hilfe eines Fragenkatalogs einen Markt- und Leistungsüberblick zu verschaffen sowie Informationen einzuholen zu möglichen automatisierten und standardisierten Anwendungen von Softwarepaketen für Standardsoftware/Softwarepaketierung. Der Fragenkatalog wird auf Nachfrage per E-Mail vom ITDZ Berlin zur Verfügung gestellt. Dazu richten Sie bitte eine kurze E-Mail-Anfrage an: [gelöscht]. Im Betreff der E-Mail verwenden sie bitte folgenden Text: „Markterkundung Paketierungsleistungen - Anforderung Fragenkataloge“. Ausgefüllte bzw. beantwortete Fragenkataloge (inkl. Anlagen) sind elektronisch einzureichen unter: [gelöscht]. Die Markterkundung endet ca. 3 Wochen nach ihrer Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform Tenders Electronic Daily (TED), Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (https://ted. europa.eu/). Nach dieser Frist eingehende Fragenkataloge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Hierbei wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern lediglich Informationen eingeholt. Sowohl die Beteiligung als auch die Nichtbeteiligung an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an dem beabsichtigten Vergabeverfahren, welches zu einem späteren Zeitpunkt vergaberechtskonform veröffentlicht werden soll, nicht aus. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen. Als IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung ist das ITDZ Berlin verpflichtet, vor einer Auftragsvergabe die Regelungen des Vergaberechts anzuwenden. Diese vorgelagerte Bekanntmachung wurde zum Zwecke der Durchführung einer Markterkundung genutzt. Mit dieser Bekanntmachung wird dementsprechend kein Vergabeverfahren eingeleitet. Eine Kostenerstattung kann nicht erfolgen, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben