Lieferung von Weichen, Kreuzungen und Gleise Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2023-0028
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Weichen, Kreuzungen und Gleise
Lieferung von Weichen, Kreuzungen und Gleise
für das Projekt Linie2 verbindet.
Bremer Sraßenbah AG
Flughafendamm 12
28199 Bremen
Lieferung von 1 Stück Doppelgleisiges Gleisdreieck und 1 Stück Doppelgleisiges Gleisviereck für unsere Baumaßnahme "Linie 2 verbindet".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eine Kopie der DB AG
- Zulassung für die angewandten Schweißverfahren
- Der Name des Schweißfachingenieurs ist bekannt zugeben
- Übersicht der angewandten Technologien in der Fertigung
- Referenzliste der letzten drei Jahre
- DIN EN ISO 9001
- EN ISO 14001
Dem Bieter steht es frei gleichwertige Nachweise anderweitig zu erbringen. In diesem Fall wird die BSAGdiese Nachweise zur Prüfung einer anerkannten Stelle vorlegen. Evtl . hieraus entstehende Kosten und Fristen werden auf die Angebotssumme bzw. die Lieferzeiten des Angebotes des Bieters aufaddiert.
Alle Anlagen sind in Regelspur Maßsystem M zu fertigen.
Grundsätzlich gelten die VDV -Richtlinien und Zusatzrichtlinien in neuester Fassung.
Die Weichen werden nach BOStrab befahren.
Weitere Bedingungen siehe Vergabeunterlagen.
5% Vertragserfüllungsbürsgchaft
3% Mängelhaftungsbürgschaft
Anzahlung gegen Bankbürgschaft
Bei Zahlung innerhalb 60 Tagen ohne Abzug
Weitere Bedingungen gemäß VOL/B
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.