Beschaffung Strom und zugehörige Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 65-21 (200)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Strom und zugehörige Dienstleistungen
Die BG Kliniken haben die Strombeschaffung/Integrierung der Stromversorgung bundesweit für alle Abnahmestellen im Verbund mittels eines eigenen Energieversorgungsunternehmens, der BG Kliniken Dienstleistungen GmbH (DLG), zentralisiert.
Für die DLG als Zwischenhändler, Weiterverteiler und Versorger wird der Strombedarf ausgeschrieben, den die DLG bundesweit für die Strombedarfsdeckung aller Abnahmestellen der BG-Kliniken benötigt (Vollstrombelieferung). Die BG Kliniken und weitere nachgelagerte Drittverbraucher mit Unterzählern innerhalb der Abnahmestellen sind eigenständige und unterschiedliche Rechtspersonen, die ihren Strom ab dem 01.01.2025 von der DLG beziehen.
Für die Umsetzung sind weitere Dienstleistungen durch den AN gefordert.
Sitz der DLG ist Berlin.
Beschaffung von Strom und zugehörigen Dienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
1. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung);
2. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie branchenspezifischer Umsatz des Unternehmens im Gesundheitssektor unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
zu 1.) mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall
1. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
2. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
3. Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind, jeweils mit Angabe des Auftraggebers, Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer) Unternehmensstruktur, Rechtsform Kurzbeschreibung des Projektes. Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich).
zu 3.) mindestens eine Referenz über die Belieferung einer Versorgungsgesellschaft und Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen in den vergangenen 3 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unternehmen, die ein Angebot abgeben möchten, laden sich die Vergabeunterlagen von dem Deutschen Vergabeportal DTVP herunter. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Vergabeportal. Angebote per Post oder E-Mail sind nicht zugelassen.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt. Auftraggeber wird jedoch die BG Kliniken Dienstleistungen GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6X46
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).