Beschallungsanlagen CCH Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschallungsanlagen CCH
Das Congress Center Hamburg (CCH) ist eines der größten Kongresszentren in Europa und verfügt über bis zu 50 Säle auf einer Gesamtfläche von rund 36.000 Quadratmetern.
Saal 1 und Saal 3 sind mit rund 3.000 bzw. 2.000 Plätzen die beiden größten Veranstaltungssäle des CCH. In diesen beiden Sälen ist die fest installierte Pro-Sound-Beschallungstechnik zu erneuern.
Beschallungsanlage für Saal 1
CCH - Congress Center Hamburg Congresspl. 1 20355 Hamburg
Das Los 1 umfasst sämtliche für Saal 1 erforderlichen Beschallungskomponenten, Halterungen und Montage-Zubehör, Zentralentechnik, Leitungs-Installation, Inbetriebnahme, Einmessung, Einweisung und Dokumentation.
Referenzen (75 % bzw. max. 75 Punkte), Unternehmensgröße (15 % bzw. max. 15 Punkte) und Qualifikation Mitarbeiter (10 % bzw. max. 10 Punkte)
Beschallungsanlage für Saal 3
CCH - Congress Center Hamburg Congresspl. 1 20355 Hamburg
Das Los 2 umfasst sämtliche für Saal 3 erforderlichen Beschallungskomponenten, Halterungen und Montage-Zubehör, Zentralentechnik, Leitungs-Installation, Inbetriebnahme, Einmessung, Einweisung und Dokumentation.
Referenzen (75 % bzw. max. 75 Punkte), Unternehmensgröße (15 % bzw. max. 15 Punkte) und Qualifikation Mitarbeiter (10 % bzw. max. 10 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges, im Falle einer Kommanditgesellschaft auch der entsprechende Nachweis der Komplementär-gesellschaft (soweit im Handelsregister eingetragen) oder Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder eines vergleichbaren Nachweises (nicht erforderlich bei Vorlage eines Handelsregisterauszuges).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBVY1RBZ1R35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.