Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bahnhof Friedrichsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55684
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bahnhof Friedrichsdorf
Friedrichsdorf
ca. 1.720 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.285 h Sicherungspersonal, ca. 595 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 900 m Feste Absperrung, ca. 12 St Sh2 Scheiben, ca. 260 ZSS Bahnerdungsberechtigter, ca. 165 d Erdungsvorrichtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bahnhof Friedrichsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Friedrichsdorf
ca. 1.720 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.285 h Sicherungspersonal, ca. 595 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 900 m Feste Absperrung, ca. 12 St Sh2 Scheiben, ca. 260 ZSS Bahnerdungsberechtigter, ca. 165 d Erdungsvorrichtung
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
NT 2 - Zusätzliche Sicherungsleistungen. Für das Bauvorhaben sind zusätzliche Sicherungsleistungen notwendig. Für die Baustelle besteht zusätzlicher Bedarf an Sicherungsaufsicht. Für die provisorische Personenüberführung ist es aufgrund von Auflagen notwendig, dass 24 Stunden am
Tag Reisendenlenker am Mittelbahnsteig präsent sind.
Den bei der Bauausführung entstandenen Fehlern soll durch eine zeitliche Erweiterung der Bauzeiten gegengesteuert werden.
Für die dadurch zusätzlich entstehenden Schichten ist eine Sicherungsaufsicht notwendig. Durch die Kurzfristigkeit der
Entscheidung ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Aufgrund kurzfristig entstandener Auflagen für die sichere Nutzung des
Mittelbahnsteigs ist rund um die Uhr der Einsazu von Sicherungspersonal notwendig. Auch hier ist aufgrund der kurzfristig
kommunizierten Auflage kein Wechsel des AN möglich. Ein Wechsel des AN hätte einen Baustopp bzw. eine Sperrung des
Mittelbahnsteigs als Konsequenz.