2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47371
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung der Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes
auf den Bereich des Video-Raumes und seines geänderten Standortes zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügung- stellung der ausführungstechnisch benötigten Bauüberwachungsleistung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, Video Kameras zu verlegen. Dies wurde erforderlich, da die bisherigen Standorte nicht mehr zugänglich sein werden und auch im Abbruch-Bereich liegen. Somit ist die Verlegung des Video-Kameras in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) einzubeziehen.
Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
LÄ14
auf Grund von neuer Anforderungen hinsichtlich des Querbahnsteigs sind Anpassungen an den Versorgungsleitungen (u.a. elektrisch, TK…) notwendig. Nachdem die gesamten Anpassungen der
Vorsorgungsleitungen im Projekt VE28k angesiedelt sind, ist eine Herauslösung der Anpassung für diese einzelnen Bereiche nicht möglich. Ein Inselbetrieb ist hier nicht möglich, da diese Bereiche nicht mehr
funktionsfähig wären. Auf Grund dieser Komplexität können die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden und es ist damit unabdingbar, dass hier die gleiche BÜW tätig ist.