2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47371
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung des Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich der Sprachalarmierungszettrale zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Planung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, die SAZ neu zu errichten, entgegen eines Umzugs. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Konzept des Umzugs nicht mehr zutreffend ist.
Damit ist der Neubau der SAZ in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) mit einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.
LÄ12
Der Neubau ist zum einen dem Umstand geschuldet, dass auf Grund zusätzlicher Brandschutzanforderungen eine Brandschutzdecke eingezogen werden musste und somit die erforderliche Höhe für den Umzug der Bestands-Schränke nicht mehr gegeben ist. Zum Anderen ist mit 10 Jahren das Ende der Betriebsdauer einer SAZ erreicht und eine
Ersatzteilversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Hier wurde auf Grund von vorgenannten Gründen nach der Vergabe des Vertrags der VE28k entschieden, dass statt eines Umzugs der SAZ ein Neubau durchgeführt werden soll. Damit ist der Neubau in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) mit einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt. Nachdem der Umzug der SAZ Bestandteil des ursprünglichen LVs ist und
auch alle Anpassungen der Leitungen im Projekt VE28k angesiedelt sind, ist eine Herauslösung der Anpassung für diese einzelnen Bereiche nicht möglich. Ein Inselbetrieb ist hier nicht möglich, da diese Bereiche nicht mehr funktionsfähig wären. Auf Grund dieser Komplexität können die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden und es ist damit unabdingbar, dass hier die gleiche BÜW tätig ist.