2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47371

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47371
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.

Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:

- konstruktiver Ingenieurbau,

- sonstige elektrotechnische Anlagen,

- Gebäude,

- TA-Gebäude.

Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:

— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;

— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;

— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);

— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/03/2021
Ende: 31/03/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-169447

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI47371
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.

Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:

- konstruktiver Ingenieurbau,

- sonstige elektrotechnische Anlagen,

- Gebäude,

- TA-Gebäude.

Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:

— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;

— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;

— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);

— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/03/2021
Ende: 31/03/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung des Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich der Sprachalarmierungszettrale zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Planung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, die SAZ neu zu errichten, entgegen eines Umzugs. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Konzept des Umzugs nicht mehr zutreffend ist.

Damit ist der Neubau der SAZ in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) mit einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt.

LÄ12

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Neubau ist zum einen dem Umstand geschuldet, dass auf Grund zusätzlicher Brandschutzanforderungen eine Brandschutzdecke eingezogen werden musste und somit die erforderliche Höhe für den Umzug der Bestands-Schränke nicht mehr gegeben ist. Zum Anderen ist mit 10 Jahren das Ende der Betriebsdauer einer SAZ erreicht und eine

Ersatzteilversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Hier wurde auf Grund von vorgenannten Gründen nach der Vergabe des Vertrags der VE28k entschieden, dass statt eines Umzugs der SAZ ein Neubau durchgeführt werden soll. Damit ist der Neubau in die Planung der Medienfreimachung (VE28k) mit einzubeziehen. Infolgedessen wird damit auch die zugehörige Bauüberwachung benötigt. Nachdem der Umzug der SAZ Bestandteil des ursprünglichen LVs ist und

auch alle Anpassungen der Leitungen im Projekt VE28k angesiedelt sind, ist eine Herauslösung der Anpassung für diese einzelnen Bereiche nicht möglich. Ein Inselbetrieb ist hier nicht möglich, da diese Bereiche nicht mehr funktionsfähig wären. Auf Grund dieser Komplexität können die Schnittstellen nicht eindeutig definiert werden und es ist damit unabdingbar, dass hier die gleiche BÜW tätig ist.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR