ITDZ Berlin: OV RV Netzwerksicherheitskomponenten Juniper Networks Referenznummer der Bekanntmachung: 001-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: OV RV Netzwerksicherheitskomponenten Juniper Networks
Das Vergabeverfahren hat das Ziel, für die Komponenten des Herstellers Juniper Networks einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Netzwerksicherheitskomponenten sowie deren Instandhaltung und Softwarepflege abzuschließen.
Leistungsgegenstand:
-Lieferung, Instandhaltung und Softwarepflege von Netzwerksicherheitskomponenten des Herstellers Juniper Networks (Produktkategorien: Security, Router, Network Management und Services)
-Inbetriebnahme, Konfiguration und Bereitstellung zur Abnahme der Netzwerksicherheitskomponenten des Herstellers Juniper Networks
-Bearbeitung von Störungsfällen an eingesetzten Komponenten des Herstellers Juniper Networks und ggf. Lieferung von Hardwareersatz im Störungsfall
-Instandhaltung der Hardware und Softwarepflege der Bestandssysteme inklusive Erweiterungslieferung (z.B. Erweiterungsmodule, Zubehör, Lizenzen und Subscriptions)
-Beratung und Betriebsunterstützung durch den Hersteller Juniper Networks (Professional Service) oder den Auftragnehmer (AN)
Das Vergabeverfahren hat das Ziel, für die Komponenten des Herstellers Juniper Networks einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Netzwerksicherheitskomponenten sowie deren Instandhaltung und Softwarepflege abzuschließen.
Leistungsgegenstand:
-Lieferung, Instandhaltung und Softwarepflege von Netzwerksicherheitskomponenten des Herstellers Juniper Networks (Produktkategorien: Security, Router, Network Management und Services)
-Inbetriebnahme, Konfiguration und Bereitstellung zur Abnahme der Netzwerksicherheitskomponenten des Herstellers Juniper Networks
-Bearbeitung von Störungsfällen an eingesetzten Komponenten des Herstellers Juniper Networks und ggf. Lieferung von Hardwareersatz im Störungsfall
-Instandhaltung der Hardware und Softwarepflege der Bestandssysteme inklusive Erweiterungslieferung (z.B. Erweiterungsmodule, Zubehör, Lizenzen und Subscriptions)
-Beratung und Betriebsunterstützung durch den Hersteller Juniper Networks (Professional Service) oder den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin (AN)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OV RV Netzwerksicherheitssysteme Juniper Networks
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/