Fahrzeugreinigungsleistungen und sonstige Leistungen für die DB Services GmbH Regionalbereich West, Ost und Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65971
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 086-266188)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugreinigungsleistungen und sonstige Leistungen für die DB Services GmbH Regionalbereich West, Ost und Nord
Fahrzeugreinigungsleistungen und sonstige Leistungen für die DB Services GmbH Regionalbereich West, Ost und Nord mit den Standorten:
RB West: Aachen, Aachen Rothe Erde, Au Sieg, Bad Berleburg, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bocholt, Borken, Bottrop, Büren, Coesfeld, Detmold, Dormagen, Dorsten, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Eschweiler, Essen, Euskirchen, Hagen, Hagen Eckesey, Herford, Horrem, Kerpen, Kleve, Köln, Lennestadt, Letmathe, Meschede, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Oberhausen, Paderborn, Salzkotten, Siegen, Simmerath, Stolberg, Velbert, Warburg, Warendorf, Wesel, Wetter, Wuppertal, Xanten
RB Ost: Bützow, Güstrow, Schwerin, Angermünde, Eberswalde, Neubrandenburg, Neustrelitz, Pasewalk, Schwedt, Belzig, Nauen, Oranienburg, Wünsdorf, Rathenow, Jüterbog, Wannsee, Hoyerswerda, Zwickau, Bad Schandau, Meißen
RB Nord: Hamburg-Ohlsdorf, Braunschweig, Osnabrück, Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e96d8d16-6b9b-4b1c-852c-f86da13087e5
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1c6e3914-ae7c-4080-b431-ddf40ce99af7
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Die Leistung wird in 3 Hauptlosen (RB West, RB Ost und RB Nord) mit entsprechenden Teillosen vergeben. Definition eines Teilloses: kleinste mögliche Vergabeeinheit, die aus den jeweils örtlichen infrastrukturellen Vorgaben und Gegebenheiten resultiert. Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen Gründen zusammenzufassen. Die Lose werden im Leistungsverzeichnis im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert bekanntgegeben. Zur Streuung wirtschaftlicher Risiken sowie der Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers von einem Leistungsbringer bzw. sehr wenigen Leistungserbringern, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie um kleinen und mittelständischen Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu geben, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen: Jeder Bieter darf für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB Angebote auf ein oder mehrere Lose und Teillose abgeben. Es ist nicht zulässig, nur auf Teile eines Teilloses zu bieten. Der Bieter kann für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag nur für eine Anzahl von maximal zwei Teillosen je Regionalbereich (Hauptlose) erhalten, die sich aus wirtschaftlichen und steuerungstechnischen Gründen nicht auf einen Ballungsraum konzentrieren dürfen. Das bedeutet, dass keine 2 nebeneinanderliegenden Teillose eines Regionalbereiches auch aus Gründen der Qualitätssicherung gesamt an einen einzigen Bieter vergeben werden können. Hierzu bitte auch jeweils die Übersicht Loslimitierung zu den einzelnen Losen beachten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Auf gleiche Weise werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Nähere Informationen zur Zuschlagslimitierung sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
3.1 Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird.
Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen
Leistungen z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue des Bewerbers. Im zweiten
Schritt "Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
aufgefordert, indem sie die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes erhalten. Es ist
möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses stattfindet, das nur auf
bestimmten kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden zeitnah allen Bietern vor dem
Verhandlungstag bekannt gegeben.
3.2 Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der
Deutschen Bahn AG erfolgt. Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3.3 Im Rahmen der Vergabe ist eine Vor-Ort Besichtigung möglich.
4. Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.