2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
7 - Entfernen von Auflandungen und Klarpumpen bei zwei Brunnen im Umgriff der Baumaßnahme Rohbau Marienhof (Alter Hof).
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
7 - Entfernen von Auflandungen und Klarpumpen bei zwei Brunnen im Umgriff der Baumaßnahme Rohbau Marienhof (Alter Hof).
Im Zuge der schrittweisen Inbetriebnahme der Brunnen zur Erreichung der jeweiligen Absenkziele wurde bei einer Prüfung zweier Brunnen im Alten Hof festgestellt, dass Auflandungen in den Brunnensümpfen vorliegen. Trotz umfangreicher vorangegangener Baugrunderkundungen und sorgfältiger Planung war nicht vorhersehbar, dass die vorab hergestellten Brunnen während der kurzen Standzeit bis zur Inbetriebnahme bereits diversen Alterungsprozessen unterliegen. Um den einwandfreien Betrieb der im Sumpf einzubauenden Pumpen sicherzustellen, mussten davor die Auflandungen entfernt und die Brunnen klargespült werden.