Estrich, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 010-23 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich, Sedanstraße 16-18
Das Projekt MIN-Forum und Informatik besteht aus zwei oberirdischen Baukörpern auf einem gemeinsamen Untergeschoss UG. Die Brutto-Grundfläche beträgt insgesamt rund 43.000 m². Das Raumprogramm setzt sich zusammen aus zentralen Funktionen der MIN-Fakultät (Mensa, Bibliothek, Seminarräume und Hörsäle sowie Büros) dem Institut Informatik und dem zentralen Backup-Rechenzentrum der Universität Hamburg. Die Baukörper sind bauordnungsrechtlich in Teilen Hochhaus, in Teilen Versammlungsstätte.
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße, in 20146 Hamburg
Ausgeschrieben sind Leistungen für die Lieferung und Montage von Estrich-arbeiten in unterschiedlichen Ausführungen (Verbundestrich, Estrich auf Trennlage und schwimmender Estrich), einschließlich aller erforderlicher Aufschüttungen, Dämmungen (TSD), Abstellungen m. VA-Winkel, etc.
Die Ausführung erfolgt in beiden Bauteilen (BT-A und BT-B) und Geschossen
für den Neubau des MIN-Forum und Informatik, Sedanstraße 16-18 in 20146 Hamburg
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung ; Fertigstellung ca. Juni 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estrich, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]