Administration und Betrieb der existierenden IT Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: EU-23-001IT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: BERLIN
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://institut-ba.de
Adresse des Beschafferprofils: https://institut-ba.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Administration und Betrieb der existierenden IT Infrastruktur
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Administration der bestehenden IT Infrastruktur und die Sicherstellung des Betriebs der IT Infrastruktur am Standort des Auftraggebers. Als Betriebssystem wird Client- und Server-seitig überwiegend Microsoft-Technologie verwendet.
Die Client- und Server-seitigen Komponenten werden im Wesentlichen durch den Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer muss alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, so dass die Benutzer die IT Infrastruktur vollständig nutzen können. Die IT-Infrastruktur des Auftraggebers umfasst zu Beginn der Vertragslaufzeit ungefähr etwa 170 Endbenutzergeräte und wird von etwa 50 Benutzern genutzt.
Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin
Die Leistungen des Auftragnehmers beinhaltet das Folgende:
1. am Anfang und während der Vertragslaufzeit
a) die Inbetriebnahme eines Service Desks mit Ticketsystem,
b) die Administration und den Betrieb der existierenden Infrastruktur,
c) die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit durch den Auftraggeber gewünschten Weiterentwicklungen der den Benutzern zur Verfügung stehenden Funktionalität,
2. sowie am Ende der Vertragslaufzeit
a) die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe der IT-Infrastruktur an einen nachfolgenden Auftragnehmer.
Die Nutzung der IT Infrastruktur beim Auftraggeber besteht insbesondere
1. in der Bearbeitung von E-Mail, Internetrecherche, der Arbeit mit Microsoft Office und Microsoft Teams
2. in der Verbindung mit einem externen Rechenzentrum,
3. in dem Ausdrucken von Sitzungsunterlagen,
4. in der Entwicklung kleinerer Softwareprodukte,
5. in der Durchführung von Telefonaten und Telefon-/Videokonferenzen und
6. in Aufgaben der Datenverarbeitung und statistischen Berechnungen.
Die IT-Infrastruktur umfasst zu Beginn der Vertragslaufzeit ungefähr etwa 170 Endbenutzergeräte und wird von etwa 50 Benutzern genutzt.
Die IT Infrastruktur besteht im Bereich Server aus Internetzugangssystem (einschließlich Gast WLAN), Fileservern, Servern für spezielle Anwendungen und Servern zum Betrieb der Infrastruktur (z.B. Domain Controller). Weiterhin sind Endbenutzergeräte, eine Telefonanlage und E-Mail-Server Teil der IT Infrastruktur.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich der alleinige Betreiber der IT Infrastruktur. Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Betriebs beinhalten u.a.:
1) Bereitstellung eines Service Desks,
2) Arbeiten der Störungsbeseitigung,
3) Arbeiten der Überwachung, Wartung u. d. Pflege,
4) Herstellung u. Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit, der Sicherheit u. des Datenschutzes,
5) Bearbeitung von Serviceanfragen.
Es gehört das Einrichten oder Entfernen von Zugängen zur IT Infrastruktur am Ort des Auftraggebers dazu, bspw. beim Eintritt oder Ausscheiden eines Mitarbeiters oder bei der Bereitstellung von zusätzl. Arbeitsplatzcomputern, die Installation und Einrichtung oder ggf. die Deinstallation von Software auf (ausgewählten) Arbeitsplatzcomputern dazu.
Zum Leistungsumfang gehören Maßnahmen zur Datensicherheit und zum technischen Datenschutz.
Die Leistungen müssen durch den Auftragnehmer nach dem Ende der Zuschlags- und Bindefrist ab dem 09.08.2023 erbracht werden.
Die Leistungserbringung kann, insofern es die Aufgabenstellung zulässt, Remote durchgeführt werden.
Standort der IT Infrastruktur ist der Standort des Auftraggebers, wie unter II.2.3.) benannt.
Der Auftraggeber kann zweimalig einseitig von einer Verlängerungsoption für jeweils 1 weiteres Jahr Gebrauch machen.
Siehe die unter Ziffer II.2.7) bereits beschriebenen Verlängerungsoptionen des Auftraggebers
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. AGB des Bieters werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung;
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Wettbewerbsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Anlage 6 – Formblatt Eigenerklärung, Abschnitt III. lit. B, Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen Umsätze des Unternehmens, sowie Entwicklung des Gesamtumsatzes. Diese Anforderungen gelten auch für jedes Unternehmen einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Bereitstellung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren in der Administration und Betrieb von auf Microsoft Technologien basierender IT Infrastruktur, die der in II.2.4 beschriebenen IT Infrastruktur ähnlich sind. Die Anzahl Benutzer und Endgeräte soll eine ähnliche Größe haben, wie die in II.2.4 beschriebene,
— Darstellung der Anzahl Mitarbeiter*innen des Bieters in den zur Erbringung der Leistungen notwendigen Bereichen (insbesondere IT Architektur, IT Programmierung, IT Systemadministration, IT Datenbankadministration, Einrichtung und Betrieb von Telefonanlagen) und deren Ausbildungsstand (Bildungsabschlüsse, Microsoft Zertifizierungen) und deren Berufserfahrung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Sofern vom Bieter/den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1) genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil IID. der EEE werden nicht gefordert.
b) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
c) Bei der Vorlage von Erklärungen von Dritten sind Kopien ausreichend. Der AG behält sich vor Originale nachzufordern.
d) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die eVergabe-Plattform Subreport ELViS unter https://www.subreport.de/E96649334 zu senden. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nach dem 29.06.2023 10:00Uhr eingehen, werden nicht mehr zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).