Administration und Betrieb der existierenden IT Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: EU-23-001IT

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Institut des Bewertungsausschusses
Postanschrift: Wilhelmstr. 138
Ort: BERLIN
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E96649334
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://institut-ba.de
Adresse des Beschafferprofils: https://institut-ba.de/ausschreibungen.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E96649334
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Träger des Instituts des Bewertungsausschusses sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Administration und Betrieb der existierenden IT Infrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-23-001IT
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Administration der bestehenden IT Infrastruktur und die Sicherstellung des Betriebs der IT Infrastruktur am Standort des Auftraggebers. Als Betriebssystem wird Client- und Server-seitig überwiegend Microsoft-Technologie verwendet.

Die Client- und Server-seitigen Komponenten werden im Wesentlichen durch den Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer muss alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, so dass die Benutzer die IT Infrastruktur vollständig nutzen können. Die IT-Infrastruktur des Auftraggebers umfasst zu Beginn der Vertragslaufzeit ungefähr etwa 170 Endbenutzergeräte und wird von etwa 50 Benutzern genutzt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72315000 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72700000 Computernetze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen des Auftragnehmers beinhaltet das Folgende:

1. am Anfang und während der Vertragslaufzeit

a) die Inbetriebnahme eines Service Desks mit Ticketsystem,

b) die Administration und den Betrieb der existierenden Infrastruktur,

c) die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit durch den Auftraggeber gewünschten Weiterentwicklungen der den Benutzern zur Verfügung stehenden Funktionalität,

2. sowie am Ende der Vertragslaufzeit

a) die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe der IT-Infrastruktur an einen nachfolgenden Auftragnehmer.

Die Nutzung der IT Infrastruktur beim Auftraggeber besteht insbesondere

1. in der Bearbeitung von E-Mail, Internetrecherche, der Arbeit mit Microsoft Office und Microsoft Teams

2. in der Verbindung mit einem externen Rechenzentrum,

3. in dem Ausdrucken von Sitzungsunterlagen,

4. in der Entwicklung kleinerer Softwareprodukte,

5. in der Durchführung von Telefonaten und Telefon-/Videokonferenzen und

6. in Aufgaben der Datenverarbeitung und statistischen Berechnungen.

Die IT-Infrastruktur umfasst zu Beginn der Vertragslaufzeit ungefähr etwa 170 Endbenutzergeräte und wird von etwa 50 Benutzern genutzt.

Die IT Infrastruktur besteht im Bereich Server aus Internetzugangssystem (einschließlich Gast WLAN), Fileservern, Servern für spezielle Anwendungen und Servern zum Betrieb der Infrastruktur (z.B. Domain Controller). Weiterhin sind Endbenutzergeräte, eine Telefonanlage und E-Mail-Server Teil der IT Infrastruktur.

Der Auftragnehmer ist grundsätzlich der alleinige Betreiber der IT Infrastruktur. Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Betriebs beinhalten u.a.:

1) Bereitstellung eines Service Desks,

2) Arbeiten der Störungsbeseitigung,

3) Arbeiten der Überwachung, Wartung u. d. Pflege,

4) Herstellung u. Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit, der Sicherheit u. des Datenschutzes,

5) Bearbeitung von Serviceanfragen.

Es gehört das Einrichten oder Entfernen von Zugängen zur IT Infrastruktur am Ort des Auftraggebers dazu, bspw. beim Eintritt oder Ausscheiden eines Mitarbeiters oder bei der Bereitstellung von zusätzl. Arbeitsplatzcomputern, die Installation und Einrichtung oder ggf. die Deinstallation von Software auf (ausgewählten) Arbeitsplatzcomputern dazu.

Zum Leistungsumfang gehören Maßnahmen zur Datensicherheit und zum technischen Datenschutz.

Die Leistungen müssen durch den Auftragnehmer nach dem Ende der Zuschlags- und Bindefrist ab dem 09.08.2023 erbracht werden.

Die Leistungserbringung kann, insofern es die Aufgabenstellung zulässt, Remote durchgeführt werden.

Standort der IT Infrastruktur ist der Standort des Auftraggebers, wie unter II.2.3.) benannt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/08/2023
Ende: 09/08/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann zweimalig einseitig von einer Verlängerungsoption für jeweils 1 weiteres Jahr Gebrauch machen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe die unter Ziffer II.2.7) bereits beschriebenen Verlängerungsoptionen des Auftraggebers

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. AGB des Bieters werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung;

b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.

Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Wettbewerbsregister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Anlage 6 – Formblatt Eigenerklärung, Abschnitt III. lit. B, Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen Umsätze des Unternehmens, sowie Entwicklung des Gesamtumsatzes. Diese Anforderungen gelten auch für jedes Unternehmen einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Bereitstellung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren in der Administration und Betrieb von auf Microsoft Technologien basierender IT Infrastruktur, die der in II.2.4 beschriebenen IT Infrastruktur ähnlich sind. Die Anzahl Benutzer und Endgeräte soll eine ähnliche Größe haben, wie die in II.2.4 beschriebene,

— Darstellung der Anzahl Mitarbeiter*innen des Bieters in den zur Erbringung der Leistungen notwendigen Bereichen (insbesondere IT Architektur, IT Programmierung, IT Systemadministration, IT Datenbankadministration, Einrichtung und Betrieb von Telefonanlagen) und deren Ausbildungsstand (Bildungsabschlüsse, Microsoft Zertifizierungen) und deren Berufserfahrung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Sofern vom Bieter/den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1) genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil IID. der EEE werden nicht gefordert.

b) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.

c) Bei der Vorlage von Erklärungen von Dritten sind Kopien ausreichend. Der AG behält sich vor Originale nachzufordern.

d) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die eVergabe-Plattform Subreport ELViS unter https://www.subreport.de/E96649334 zu senden. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nach dem 29.06.2023 10:00Uhr eingehen, werden nicht mehr zu beantworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2023