EPLASS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EPLASS
Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die
Autobahn GmbH des Bundes, alle noch nicht beendeten Straßenprojekte, für die EPLASS verwendet
wird, über den 31.12.2023 hinaus weiter bearbeiten zu können.
Unmittelbar nach Vertragsschluss sind alle benötigten Module zur Verfügung zu stellen, damit die
Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen
Maßstäben weiter abgewickelt werden können.
Hierzu ist der Produktkern EPLASS mit den zwingend notwendigen Modulen Planmanagement und
Dokumentenmanagement als SaaS in den aktuellen Versionen erforderlich, um bestehende und
laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiter bearbeiten zu können und
keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen.
Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die
Autobahn GmbH des Bundes, alle noch nicht beendeten Straßenprojekte, für die EPLASS verwendet
wird, über den 31.12.2023 hinaus weiter bearbeiten zu können.
Unmittelbar nach Vertragsschluss sind alle benötigten Module zur Verfügung zu stellen, damit die
Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen
Maßstäben weiter abgewickelt werden können.
Hierzu ist der Produktkern EPLASS mit den zwingend notwendigen Modulen Planmanagement und
Dokumentenmanagement als SaaS in den aktuellen Versionen erforderlich, um bestehende und
laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiter bearbeiten zu können und
keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Da nur die EPLASS GmbH die Software anbietet, mit
der problemlos das Planmanagement, die Dokumentenverwaltung als auch die Einwandbehandlung
sowohl für aktuell laufende Projekte als auch nachträglich für bereits abgeschlossene Projekte
durchgeführt werden können und die daher den Anforderungen der Zentrale der Autobahn GmbH des
Bundes entspricht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]