Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 555 23000-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_202_LAF II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 555 23000-2
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Eschenallee 3 (Haus 1) in 14050 Berlin vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat Cateringdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Eschenallee 3 (Haus 1) in 14050 Berlin vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig. Das Objekt verfügt über eine kalkulatorische Kapazität von 100 Personen. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar.
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eschenallee 3 Haus 1 in 14050 Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland