Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Starkstromanlagen - 1148/2016 Referenznummer der Bekanntmachung: 1148/2016 26. NV
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Starkstromanlagen - 1148/2016
Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss Der Technikkeller des denkmalgeschütztenPreußischen Herrenhauses wird im laufenden Betrieb eine vollständig geschlossene Bauwerksabdichtunggegen Wasser erhalten. Erneuerung der Elektroinstallation im Kellergeschoss Demontage und Entsorgungvon 12 500 m Kabel/Leitungen 2500 m Kabelbahnen 1 St. MS-Anlage mit Transformatoren 60 St.Bereichs- und Hauptverteilungen 1 200 St. Leuchten Lieferung und Montage von 1 St. Zentralbatterie mit 3Unterstationen 1260 m Kabel und Leitungen verlegen 19 St. Bereichsverteilungen 400 St. Installationsgeräte300 m² Doppelboden 500 St. Anbauleuchten IP 65 200 St. Sicherheitsleuchten 100 St. KNX Taster 50 St.Schaltaktoren Instandhaltungs-und Wartungsvertrag für 4 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Starkstromanlagen - 1148/2016
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123
Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
s. II. 2.4)
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
26. Nachtragsvereinbarung - hier NA 78
Kabel/Leitungen von Trassen beräumen
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.