München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50911
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
4 - Vertraglich schuldet der AN im Rahmen des Bauvorhabens den Neubau einer Winkelstützwand
in Ortbetonbauweise zur Sicherung des Querbahnsteigs gegen Abrutschen in die Baugrube der
anschließenden Hauptmaßnahme Neubau SFB, sowie die Errichtung eines provisorischen
Schutzdaches, einer Treppe in Richtung Arnulfstraße und einer Chlorierungsanlage im Posttunnel.
Des Weiteren sind die alten Zwischendächer am Bahnsteig abzubrechen. Gegenstand des Nachtragangebots sind Aufwendungen für das Öffnen der schwer zu öffnenden bzw. zuasphaltierten Schächte auf Höhe der Gleise 29-31.
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
4 - Vertraglich schuldet der AN im Rahmen des Bauvorhabens den Neubau einer Winkelstützwand
in Ortbetonbauweise zur Sicherung des Querbahnsteigs gegen Abrutschen in die Baugrube der
anschließenden Hauptmaßnahme Neubau SFB, sowie die Errichtung eines provisorischen
Schutzdaches, einer Treppe in Richtung Arnulfstraße und einer Chlorierungsanlage im Posttunnel.
Des Weiteren sind die alten Zwischendächer am Bahnsteig abzubrechen. Gegenstand des Nachtragangebots sind Aufwendungen für das Öffnen der schwer zu öffnenden bzw. zuasphaltierten Schächte auf Höhe der Gleise 29-31.
Zwischenzeitlich wurden bei einer Sanierung von gebrochenen Schachtdeckelrahmen einzelne Schachtdeckel vom Betreiber mit Asphalt verschlossen. Die zu öffnenden Schächte befinden sich im Bereich des Reisendenverkehrs