Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grundwasserschäden Referenznummer der Bekanntmachung: A 8809-02

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Entwicklungsträger und Treuhänder des Landes Berlin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grundwasserschäden

Referenznummer der Bekanntmachung: A 8809-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beräumungsmaßnahme für das Baufeld 8809 (Grundstück Müller Erben) in 12487 Berlin Treptow-Köpenick, OT Johannisthal, Areal zwischen Segelfliegerdamm und Gerhard-Sedlmayr-Straße.

Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grund-

wasserschäden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grund-wasserschäden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: siehe Vergabeunterlagen / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen gemäß Leistungsphase 5-8 Optionen sind, die erst nach Vorlage der geprüften BPU beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 030-084935
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Einreichung der Angebote ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform) und über das Bieterportal iTWO tender (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) erforderlich. Weitere Informationen:

https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_2121/index.

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Es obliegt den Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung als Bewerber zu registrieren. Zusätzliche Informationen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Auftraggeberin nur registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Bewerbern, die Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor der Abgabe ihres Angebotes auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Fragen und Auskunftsersuchen sind über die Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten.

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Bewerbergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen sind die jeweils vorgesehenen Leistungsanteile der Mitglieder anzugeben. Ziffer III.1.1) gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bewerbergemeinschaft insgesamt beurteilt, soweit nicht anders angegeben. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt.

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Sofern ein Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und die in Ziffer III.1.1) geforderten Unterlagen für die anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich mit dem Angebot ist nachzuweisen, dass dem Bewerber die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der in Ziffer III.1.2) geforderten wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten (Umsatz) eines anderen Unternehmens ist außerdem nachzuweisen, dass das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (Haftungserklärung).

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Das Angebot und alle Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen bzw. nachzufordern.

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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:

Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.

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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Ver-tragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beab-sichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2023