Verkehrsleistungen Nachunternehmer im Schienenersatzverkehr AKN (Los 1+2) Referenznummer der Bekanntmachung: 014/2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen Nachunternehmer im Schienenersatzverkehr AKN (Los 1+2)
Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung eines Schienenersatzverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr im Hamburger Stadtgebiet (Linie:Hamburg-Burgwedel nach Hamburg-Eidelstedt). Die zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen sind für mehrere Monate in den Jahren 2023 und 2024 zu erbringen:
- Los 1: 88.497,37 Fahrplankilometer im Jahr 2023 (Leistungszeitraum: 20.08.2023 bis 31.12.2023)
- Los 1: 110.770,09 Fahrplankilometer im Jahr 2024 (Leistungszeitraum: 01.01.2024 bis 15.06.2024).
- Los 2: 65.066,50 Fahrplankilometer im Jahr 2023 (Leistungszeitraum: 20.08.2023 bis 31.12.2023)
- Los 2: 81.312,46 Fahrplankilometer im Jahr 2024 (Leistungszeitraum: 01.01.2024 bis 15.06.2024).
Sofern eine Zuschlagserteilung nicht bis zum 06.08.2023 erfolgt ist, hat eine Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. In diesem Fall entsteht eine Vergütungspflicht des Auftraggebers erst mit dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich den notwendigen Personaleinsatz auf Basis der von der VHH in den Vergabeunterlagen vorgegeben Umläufe.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer sämtliche Fahrzeuge vermieten, welche dieser sodann ausschließlich für die Erbringung der Verkehrsleistungen einzusetzen hat. Für die Lose 1 und 2 sind folgende Fahrzeuge vorgesehen:
- 4 Gelenkbusse (mindestens 3-Türer)
Die Verkehrsdienstleistungen sind für einen Zeitraum von zunächst ca. zehn (10) Monaten zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat zum 20.08.2023 zu erfolgen. Sofern sich die Zuschlagserteilung verzögert, hat die Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach erfolgter Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der Betrieb endet am 15.06.2024. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, die Laufzeit dreimal, jeweils um bis zu weitere zwei Monate, höchstens jedoch bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die Verlängerung ist sechs Kalendertage vor Laufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden.
Für den gegenständlichen Auftrag werden zwei Lose gebildet. Es sind Angebote für ein oder mehrere Lose zulässig. Es wird losweise vergeben. Jeder Bieter kann max. auf ein Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter für mehre Lose als Zuschlagsdestinatär in Betracht kommt, erfolgt die Zuschlagslimitierung in der Form, dass der Zuschlag auf das von dem Bieter in seinem Angebotsschreiben prioritär genannte Los stattfindet. In den übrigen Losen bleibt der entsprechende Bieter unberücksichtigt. Das gilt nur dann nicht, wenn ein Los andernfalls unbesetzt bleibt. Nähere Hinweise zur Zuschlagslimitierung enthalten die Vergabeunterlagen.
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Ersatzverkehr HH-Burgwedel - HH-Eidelstedt
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg Ausschreibungsgegenstand des Loses Nr. 1 ist die Durchführung eines Schienenersatzverkehres im öffentlichen Personennahverkehr im Hamburger Stadtgebiet (Burgwedel nach Eidelstedt)
Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung eines Schienenersatzverkehres im öffentlichen Personennahverkehr im Hamburger Stadtgebiet (Linie: Hamburg-Burgwedel nach Hamburg-Eidelstedt). Die zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen sind für mehrere Monate in den Jahren 2023 und 2024 zu erbringen:
- Los 1: 88.497,37 Fahrplankilometer im Jahr 2023 (Leistungszeitraum: 20.08.2023 bis 31.12.2023)
- Los 1: 110.770,09 Fahrplankilometer im Jahr 2024 (Leistungszeitraum: 01.01.2024 bis 15.06.2024).
Sofern eine Zuschlagserteilung nicht bis zum 06.08.2023 erfolgt ist, hat eine Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. In diesem Fall entsteht eine Vergütungspflicht des Auftraggebers erst mit dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich den notwendigen Personaleinsatz auf Basis der von der VHH in den Vergabeunterlagen vorgegeben Umläufe.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer sämtliche Fahrzeuge vermieten, welche dieser sodann ausschließlich für die Erbringung der Verkehrsleistungen einzusetzen hat. Für das Los 1 sind folgende Fahrzeuge vorgesehen:
- Los 1: 4 Gelenkbusse (mindestens 3-Türer)
Die Verkehrsdienstleistungen sind für einen Zeitraum von zunächst ca. zehn (10) Monaten zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat zum 20.08.2023 zu erfolgen. Sofern sich die Zuschlagserteilung verzögert, hat die Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach erfolgter Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der Betrieb endet am 15.06.2024. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, die Laufzeit dreimal, jeweils um bis zu zwei weitere Monate, höchstens jedoch bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die Verlängerung ist sechs Kalendertage vor Laufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden.
Für den gegenständlichen Auftrag werden zwei Lose gebildet. Es sind Angebote für ein oder mehrere Lose zulässig. Es wird losweise vergeben. Jeder Bieter kann max. auf ein Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter für mehre Lose als Zuschlagsdestinatär in Betracht kommt, erfolgt die Zuschlagslimitierung in der Form, dass der Zuschlag auf das von dem Bieter in seinem Angebotsschreiben prioritär genannte Los stattfindet. In den übrigen Losen bleibt der entsprechende Bieter unberücksichtigt. Das gilt nur dann nicht, wenn ein Los andernfalls unbesetzt bleibt. Nähere Hinweise zur Zuschlagslimitierung enthalten die Vergabeunterlagen.
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Verkehrsdienstleistungen sind für einen Zeitraum von zunächst ca. zehn (10) Monaten zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat zum 20.08.2023 zu erfolgen. Sofern sich die Zuschlagserteilung verzögert, hat die Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach erfolgter Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der Betrieb endet am 15.06.2024. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, die Laufzeit dreimal, jeweils um bis zu zwei weitere Monate, höchstens jedoch bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die Verlängerung ist sechs Kalendertage vor Laufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden.
Siehe Vergabeunterlagen
Ersatzverkehr HH-Burgwedel - HH-Eidelstedt
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg Die genauen Inhalte der einzelnen Umläufe können der Anlage B.1 der Vergabeunterlagen losspezifisch entnommen werden.
Der Gesamtfahrplan (Los 1 und 2) mit den zu bedienenden Zwischenstationen ist der Anlage B.2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Linienweg ist der Linienwegbeschreibung in der Anlage B.3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung eines Schienenersatzverkehres im öffentlichen Personennahverkehr im Hamburger Stadtgebiet (Linie:Hamburg-Burgwedel nach Hamburg-Eidelstedt). Die zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen sind für mehrere Monate in den Jahren 2023 und 2024 zu erbringen:
- Los 2: 65066,50 Fahrplankilometer im Jahr 2023 (Leistungszeitraum: 20.08.2023 bis 31.12.2023)
- Los 2: 81312,46 Fahrplankilometer im Jahr 2024 (Leistungszeitraum: 01.01.2024 bis 15.06.2024).
Sofern eine Zuschlagserteilung nicht bis zum 06.08.2023 erfolgt ist, hat eine Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. In diesem Fall entsteht eine Vergütungspflicht des Auftraggebers erst mit dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt alle personellen Mittel zur Durchführung der beauftragten Fahrten. Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich den notwendigen Personaleinsatz auf Basis der von der VHH in den Vergabeunterlagen vorgegeben Umläufe.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer sämtliche Fahrzeuge vermieten, welche dieser sodann ausschließlich für die Erbringung der Verkehrsleistungen einzusetzen hat. Für das Los 2 sind folgende Fahrzeuge vorgesehen:
- Los 2: 4 Gelenkbusse (mindestens 3-Türer)
Die Verkehrsdienstleistungen sind für einen Zeitraum von zunächst ca. zehn (10) Monaten zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat zum 20.08.2023 zu erfolgen. Sofern sich die Zuschlagserteilung verzögert, hat die Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach erfolgter Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der Betrieb endet am 15.06.2024. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, die Laufzeit dreimal, jeweils um bis zu zwei weitere Monate, höchstens jedoch bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die Verlängerung ist sechs Kalendertage vor Laufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden.
Für den gegenständlichen Auftrag werden zwei Lose gebildet. Es sind Angebote für ein oder mehrere Lose zulässig. Es wird losweise vergeben. Jeder Bieter kann max. auf ein Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter für mehre Lose als Zuschlagsdestinatär in Betracht kommt, erfolgt die Zuschlagslimitierung in der Form, dass der Zuschlag auf das von dem Bieter in seinem Angebotsschreiben prioritär genannte Los stattfindet. In den übrigen Losen bleibt der entsprechende Bieter unberücksichtigt. Das gilt nur dann nicht, wenn ein Los andernfalls unbesetzt bleibt. Nähere Hinweise zur Zuschlagslimitierung enthalten die Vergabeunterlagen.
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Verkehrsdienstleistungen sind für einen Zeitraum von zunächst ca. zehn (10) Monaten zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat zum 20.08.2023 zu erfolgen. Sofern sich die Zuschlagserteilung verzögert, hat die Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach erfolgter Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der Betrieb endet am 15.06.2024. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, die Laufzeit dreimal, jeweils um bis zu zwei weitere Monate, höchstens jedoch bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die Verlängerung ist sechs Kalendertage vor Laufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen gelten für die Lose 1 und 2 und sind nicht für jedes Los selbständig vorzulegen. Es reicht daher aus, die nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot einmalig einzureichen:
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21
AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG.
(3) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
Verordnung (EU) 2022/576
(4) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist:
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die
Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend
ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur
Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV, im freigestellten Schülerverkehr oder im Schienenersatzverkehr für einen öffentlichen Auftraggeber mit Kraftomnibussen), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
(1) Aufstellung von mindestens zwei Referenzen (gemäß Vordruck Anlage A.6) über in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erfolgte Durchführung von Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV, im freigestellten Schülerverkehr oder im Schienenersatzverkehr mit Kraftomnibussen für einen öffentlichen Auftraggeber unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa) Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie Benennung (b) der Linie, (c) des Linienverlaufs, (d) die Laufzeit des Vertrages, (e) des Datums des Vertragsabschlusses, (f) die Jahreskilometerleistungen/Vertragsjahr und (g) der Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht beschränkt.
(2) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie wahlweise:
2.1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gemäß §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 "Fachliche Eignung", § 4 "Fachkundeprüfung", § 6 "Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 "Anerkennung leitender Tätigkeit"). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
oder
2.2 durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen im ÖPNV.
zu (1): Voraussetzung für die Tauglichkeit einer Referenz ist neben der Benennung der geforderten Angaben eine mindestens 10-monatige Durchführung der Verkehrsdienstleistungen je Referenz. Die Kilometerleistungen müssen bei mindestens 145.000 Fahrplankilometern gelegen haben.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten
Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im
Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften
haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7) einzureichen. Es
sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser
Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
(I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der
Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu verwenden. Ferner
muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung
die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den
Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck
ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes
andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe
für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt
der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die
Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
(II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, so gilt das Folgende:
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt
werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies
geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8).
Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der
Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben
und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck
Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf
ihre Eignung beruft.
Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen
hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug
genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem
fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter /
der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage
aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6Z58
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.