NDR HYBNET 3 Referenznummer der Bekanntmachung: E20/0004/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NDR HYBNET 3
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) nutzt seit 2012 das diensteintegrierte Breitbandübertragungsnetz "NDR-HYBNET". Dieses Netz soll bis Mitte 2024 durch ein Nachfolgesystem ersetzt werden.
Norddeutscher Rundfunk Hugh-Greene-Weg 1 22529 Hamburg Sämtliche Standorte sind der Standortliste in den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) nutzt seit 2012 das diensteintegrierte Breitbandübertragungsnetz "NDR-HYBNET". Dieses Netz soll bis Mitte 2024 durch ein Nachfolgesystem ersetzt werden.
Dieses Netz soll diverse Standorte des NDR miteinander verbinden und als Infrastruktur zum Austausch aller unternehmensweit notwendigen Informationen dienen.
NDR HYBNET 3 soll den aktuellen und den im Rahmen der Vertragslaufzeit künftig zu erwartenden crossmedialen Vernetzungsanforderungen zwischen den Standorten des NDR gerecht werden.
Die Leistungen sollen in Generalunternehmerschaft erbracht werden. Dem Auftragnehmer obliegt das Netzdesign, der Aufbau und Inbetriebnahme sowie während des Vertragsverlaufs, der Betrieb und die Bereitstellung aller ausgeschriebenen Leistungen in Art und Güte, die sich aus dem zu schließenden Rahmenvertrag ergeben.
Laufzeit: 01.07.2024 bis 30.06.2032, zzgl. einer einmalig einseitig auszuübenden Option auf
Verlängerung um zwei Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe 1&1 Versatel Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FY1RB0MY3A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]