Lieferung von Steuergeräten für Lichtsignalanlagen mit Verkehrsrechner-Schnittstelle OCIT-O sowie Erbringung von hiermit zusammenhängenden IT-Sicherheitsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV221104RX01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Steuergeräten für Lichtsignalanlagen mit Verkehrsrechner-Schnittstelle OCIT-O sowie Erbringung von hiermit zusammenhängenden IT-Sicherheitsleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Steuergeräten für Lichtsignalanlagen mit Zubehörkomponenten gemäß Technischer Spezifikation „TS-LSA-HHVA Bau Steuergeräte und Schaltschränke Version 2.0 (nachfolgend TS-LSA-HHVA) in mindestens drei Ausbaugraden, dazugehörige Kunststoff-Schaltschränke, Niederspannungs-verteilungen und sonstigen Schrankeinbauten.
Weiterer Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung sind IT-Sicherheitsleistungen, Schulungen, der technische Support, sowie die Ersatzteilversorgung für Steuergeräte und deren Zubehör für die gesamte Einsatzdauer der Steuergeräte. Die verkehrstechnische Versorgung der Steuergeräte gehört nicht zum ausgeschriebenen Leistungsumfang, darüber hinaus ausgenommen ist auch der TS-LSA-HHVA Abschnitt 3.9 „Anforderungen für den BÜSTRA-Adapter“ in der TS nur nachrichtlich enthalten, dieser Abschnitt unterliegt in diesem Verfahren keiner Bewertung.
Die wirtschaftlich aussichtsreichsten Angebote, die die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, werden zur technischen Prüfung zugelassen und ca. KW 34.2023 aufgefordert Steuergeräte und die zugehörige Dokumentation gemäß technischer Spezifikation "TS-LSA-HHVA Bau Steuergeräte und Schaltschränke Version 2.0" innerhalb von 14 Kalendertagen zur Teststellung dem Auftraggeber vorzustellen. Weitere Informationen dazu siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Hamburg, DE
II.2.1) Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Steuergeräten für Lichtsignalanlagen mit Zubehörkomponenten gemäß Technischer Spezifikation „TS-LSA-HHVA Bau Steuergeräte und Schaltschränke Version 2.0 (exklusive Abschnitt
3.9 „Büstra“)“, sowie dem technischen Support, Schulungen und weiteres gemäß Leistungsbeschreibung.
Grundlage für den Rahmenvertrag ist der Abschluss der IT-Sicherheitsvereinbarung mit Leistungsbeschreibung, Stand: März 2023. Die auf dieser Grundlage zu erbringenden IT-Sicherheitsleistungen umfassen eine kontinuierliche Versorgung mit Sicherheitsupdates, ein Schwachstellen-Management und ein Beheben von IT-Sicherheitsvorfällen. Die IT-Sicherheitsvereinbarung kommt mit Vertragsschluss zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten, der Auftragnehmer mit einer Frist von 12 Monaten kündigen. Eine Kündigung durch den Auftragnehmer ist erstmals mit Wirkung zum 31.12. des fünfzehnten (15.) Jahres nach der letzten Lieferung im Rahmen des Hauptvertrags möglich.
Die verkehrstechnische Versorgung der Steuergeräte gehört nicht zum ausgeschriebenen Leistungsumfang.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit bis zu zwei Auftragnehmer den Rahmenvertrag „Steuergeräte“ voraussichtlich für die Zeit vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 zu schließen. Die Vertragspartner werden anhand der Zuschlagskriterien ausgewählt und die Mengen entsprechend dem unten genannten Aufteilungsschlüssel verteilt. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden.
Aufteilungsschlüssel bei zwei Rahmenvertragspartner
Es erfolgt über die Vertragslaufzeit eine mengenmäßige Aufteilung der Steuergeräte auf bis zu zwei Auftragnehmer. Aufteilung der im Leistungsverzeichnis genannten Gesamtmenge sämtlicher zu liefernder Steuergerätetypen in Stück in einer Skala zwischen 35% – 65% je Auftragnehmer.
Aufteilungsvariante 1: Eine Aufteilung im Verhältnis 55% bis 45% der Gesamtliefermenge zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter erfolgt zugunsten des erst- zum zweitplatzierten Bieter bei einer Abweichung <= 10% der Wertungssummen.
Aufteilungsvariante 2: Eine Aufteilung im Verhältnis 65% bis 35% der Gesamtliefermenge erfolgt zugunsten des erst- zum zweitplatzierten Bieter bei einer Abweichung > 10% bis <=20% der Wertungssummen.
Aufteilungsvariante 3: Bei einer Abweichung > 20 % der Wertungssummen ruft der Auftraggeber die Mengen vorrangig beim erstplatzierten Bieter ab und nachrangig – wenn der erstplatzierte Bieter keine Lieferkapazitäten hat – beim zweitplatzierten Bieter ab (sogenanntes Kaskadenprinzip).
Bedarfsmengen
Die jeweils angegebenen Mengen sind ein geschätzter und unverbindlicher Wert. Die im Vertragszeitraum des Rahmenvertrages Steuergeräte tatsächlich anfallenden Mengen können hiervon abweichen, also darüber hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, die Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen. Hieraus resultiert kein Anspruch auf Anpassung der Einzelpreise. Es besteht zudem kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Umsatzes. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden, es besteht seitens des Auftraggebers keine Abnahmepflicht.
Der Rahmenvertrag über die Lieferung der Steuergeräte kann durch den Auftraggeber optional dreimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber teilt bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende mit, ob er die Verlängerungsoption ausübt. Der Vertrag endet für die Steuergerätelieferung spätestens zum 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Davon ausgenommen gelten folgende Leistungen unbefristet, gebunden an die Einsatzdauer der Steuergeräte, weiter:
Leistungen gemäß IT-Sicherheitsvereinbarung
Technischer Support
Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör
Weitere Details dazu unter Punkt IV.1.3 "Angaben zur Rahmenvereinbarung"
1. Mehrmengen: Der Auftraggeber behält sich vor die Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen
2. Änderungen an die Anforderungen des RSU-Monitorings
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmennamen, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
5. Eigenerklärung des Bieters über seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
zu 4: Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens 5.000.000 € Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall und Personenschaden unbegrenzt auf.
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherungsgebers einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht-versicherung zu den vorgenannten Bedingungen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen.
zu 5:
a) Angaben müssen Umsätze betreffen, die im Tätigkeitsbereich des Auftrags erzielt wurden
b) Der Mindestjahresumsatz, im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss pro Jahr mindestens 1.500.000,00€ betragen.
6. Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagement-System für Entwicklung, Projektmanagement und Service verantwortlichen Einheiten seines Unternehmens verfügen. Nachweis durch Vorlage der Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder gleichwertig (vgl. Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung Nr. 1)
7. Der Bieter muss über ein Informationssicherheitsmanagement-System (ISMS) dessen Anwendungsbereich die für Entwicklung, Projektmanagement, Lieferung und Service verantwortlichen Einheiten seines Unternehmens enthält gemäß IT-Sicherheitsvereinbarung Nr. 12 verfügen. Nachweis durch Vorlage der Zertifizierung gemäß z. B: DIN/EN ISO/IEC 27000 oder gleichwertig (vgl. Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung Nr. 2)
8. Erklärung des Bieters darüber, dass er in der Lage ist, den technischen Support in deutscher Sprache durchzuführen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung Nr. 3).
9. Eigenerklärung des Bieters, dass er über mindestens fünf Jahre Erfahrung und technisches Fachwissen in dem Bereich der Lieferung von Steuergeräten für Lichtsignalanlagen verfügt. (vgl. Anlage Eigenerklärung zur fachlichen Eignung Nr. 4)
10. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich; Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung Nr. 5).
11. Es sind mindestens drei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung Nr. 6).
12. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Formulare).
zu 11: Benennung von mindestens 3 unterschiedlichen Referenzen:
a) Die Referenzen müssen in Bezug auf die technischen Funktionen der Steuergeräte einen in etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad beinhalten. Steuergerätefunktionen auf Kundenwunsch sind anzugeben.
b) Die Referenzen müssen die letzten drei Kalenderjahren (ab 2020) betreffen
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)
- EU-Sanktionen (vgl. Anlage)
Abschnitt IV: Verfahren
Ab 1.4.2024 beträgt die Rahmenvertragslaufzeit für die
a) Lieferung von Steuergeräten und Zubehör bis zu 4 Jahre.
b) Leistung aus der IT-Sicherheitsvereinbarung bis zu 20 Jahre
c) Leistung für den Technischen Support sowie
d) Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör bis zu 20 Jahre, mindestens für die Einsatzdauer der Steuergeräte.
Der unbefristete Leistungsumfang steht im direkten Zusammenhang mit der ursprünglichen Lieferleistung und es liegt hier ein begründeter Sonderfall vor. Es liegt in der Natur der Sache des Gegenstandes, dass diese Leistungen nur vom Auftragnehmer der ursprünglichen Leistung ausgeführt werden kann.
Dieses Vorgehen ist gestützt auf §65 VgV, Abs. 2 Ergänzende Verfahrensregelung "begründeter Sonderfall":
"(2) Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf abweichend von § 21 Absatz 6 höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor."
Mit der IT-Sicherheit, dem technischen Support sowie Ersatzteil- / Zubehörversorgung wird der Auftraggeber HHVA in die Lage versetzt , den Betrieb der kritischen Infrastruktur "Steuergeräte für Lichtsignalanlagen in Hamburg" während der Einsatzdauer uneingeschränkt aufrechterhalten zu können.
Die o.g. Leistungsanteile müssen zwingend für die Einsatzdauer der Steuergeräte gewährleistet werden.
Um das finanzielle Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer zu reduzieren, wird dem Auftragnehmer ab dem 1.4.2028 mittels einer Preisgleitklausel die Möglichkeit eingeräumt, seine Preise jährlich marktgerecht anzupassen.
Es ist kein öffentlicher Submissionstermin vorgesehen.
Es sind keine weiteren Personen zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Zusammen mit dem Angebot sind nachfolgende Zertifikate, Eigenerklärungen etc. einzureichen, welche nicht der Prüfung der Eignung des Bieters dienen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Dokument 12)
Fachliche Ausschlusskriterien: (vgl. Dokument 11.4_Eigenerklärung_fachliche Ausschlusskriterien):
A IT-Sicherheitsvereinbarung, Stand: Mai 2023
A1a EU-Konformitätserklärung für das Steuergerät zur EMV-Richtlinie: Richtlinie 2014/30/EU.
A1b EU-Konformitätserklärung für das Steuergerät zur Niederspannungsrichtlinie: Richtlinie 2014/35/EU.
A2 Typ-Prüfungszertifikat über die Einhaltung der VDE 0832 Teil 100 gemäß Abschnitt 6, entsprechend der für Deutschland verbindlichen Klassen nach VDE V 0832-1101
A3 Eigenerklärung über die Einhaltung der VDE 0832 Teil 110 mit Angabe der Ausgabe der angewandten Norm.
A4 EMV - Zertifikat über die Einhaltung der Störaussendung und der Störfestigkeit entsprechend der VDE 0832 Teil 200 festgelegten Grenzwerte.
A5 Eigenerklärung über die erfolgreiche Integrationsprüfung nach VDE V 0832-300 Abschnitt 10.2 (Typ A) für in Hamburg verwendete LED-Module (Bewertungskriterium).
A6 Eigenerklärung für das Steuergerät über die Einhaltung der VDE V 0832-500 mit Angabe der Ausgabe der angewandten Norm.
A7 Eigenerklärung für das Steuergerät über den Schutz gegen nicht autorisierten Zugriff mit Darstellung des Sicherheitskonzeptes nach dem Stand der Technik im Sinne der VDE V 0832-700 oder ersatzweise entsprechend Normenreihe DIN ISO/IEC 27000.
A8 Datenschutzkonzept für das Steuergerät und alle vom Bieter im Rahmen dieser Technischen Spezifikation zu liefernden Komponenten (z.B. RSU, Hardware für Prognose, LTE-Modem).
A9 Eigenerklärung, dass notwendige Aktualisierungen oder Anpassungen von Software oder Betriebssystemen aufgrund von Sicherheitsmängeln oder Inkompatibilitäten gegenüber aktuellerer Systemumgebung, innerhalb von 2 Monaten nach deren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
A10 Eigenerklärung, dass die Anwendersoftware spätestens auf dem Betriebssystem Microsoft-Windows 11 (64 bit) lauffähig ist, wenn das Betriebssystem Windows 10 (64 bit) abgekündigt wird.
Angabe nur zur Information:
Zulassungsbescheinigung für BÜSTRA-Schnittstelle, ersatzweise Unterlagen einer genehmigten Referenzanlage mit Genehmigungsvermerk
Dokumente zur OCIT-Outstations:
A11 Konformitätserklärungen zur OCIT-Outstations-Schnittstelle „OCIT-O-Lstg_V2.0“ mit „OCIT-O-Profil_3_V1.0“
A12 Konformitätserklärungen zur OCIT-Outstations-Schnittstelle „OCIT-O-Lstg_V2.0“ mit „OCIT-O-Profil_4_V1.0“
A13 Eigenerklärung zur Implementierung der OCIT-Outstations-Schnittstelle „OCIT-O-Lstg_V3.0“ mit „OCIT-O-Profil_3_V1.0“ sowie „OCIT-O-Profil_4_V1.0“ in die betroffenen Steuergeräte bis zum 30.06.2024 einschließlich Nennung der quantitativen und qualitativen Hard- und Softwareanpassungen.
A14 Eigenerklärung zur zugesicherten maximalen Latenzzeit zwischen den elektrischen Signalausgängen des Steuergerätes und dem Versand / Bereitstellung der Daten über die OCIT-O 2.0 und OCIT-O 3.0 Schnittstelle an einen VSR.
Dokumente zum funktechnischer Signalgeber / Roadside Unit:
A15 EU-Konformitätserklärung für die Roadside Unit (RSU) auf Basis der Richtlinie 2014/53/EU einschließlich der in Kapitel 7 und 8 verwiesenen Sicherheitsanforderungen aus der 2014/30/EU und 2014/35/EU.
A16 Eigenerklärung über Einhaltung / Implementierung der erforderlichen Techniken um Standards und Richtlinien C-ITS Certificate Policy, BSI TR-03164 Teil 1 und BSI TR-03164 Teil 2
A17 Eigenerklärung für die RSU über die Einhaltung der VDE V 0832-500 mit Angabe der angewandten Ausgabe der Norm
A18 Eigenerklärung für die RSU über den Schutz gegen nicht autorisierten Zugriff mit Darstellung des Sicherheitskonzeptes nach dem Stand der Technik im Sinne der VDE V 0832-700 oder ersatzweise entsprechend Normenreihe DIN ISO/IEC 27000.
A19 Eigenerklärung über die Einhaltung der in der VDE-AR-E 2832-800 Abschnitt 9 festgelegten maximalen Latenzzeit zwischen dem elektrischen Schalten der Signalausgängen des Steuergerätes und dem Funk-Versand der entsprechenden SPAT- und MAP-Nachrichten durch die RSU.
A20 Eigenerklärung zur Unterstützung der im Abschnitt 3.7.1 aufgeführten Nachrichtentypen gemäß europäischen und nationalen Regelwerken, DIN CEN ISO/TS 19091 und der relevanten ETSI-Standards.
A21 Eigenerklärung über Einhaltung / Implementierung bis zum 31.12.2024 um den Anforderungen aus dem European Handbook for MAPEM and SPATEM Creation zu entsprechen.
A22 Eigenerklärung bezüglich Gesundheitsgefahren durch RSU: Beurteilung der Expositionsbereiche gemäß §4 DGUV Vorschrift 15 20F und insbesondere - soweit notwendig - über Maßnahmen gegen mittelbare Wirkungen und Körperhilfsmittel gemäß §12 DGUV Vorschrift 15. Ist nicht sichergestellt, dass die zulässigen Werte des Expositionsbereiches 2 eingehalten werden und daher Gesundheitsgefahren von einer RSU für das Personal während der Produktion / Vormontage, Montage und Wartung / Instandsetzung nicht ausgeschlossen werden können, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder hinreichenden Reduktion der Gefahr gemäß §4 ArbSchG und insbesondere unter Beachtung des TOP-Prinzips vorzuschlagen. Produktspezifische technische Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Gefahr sind ausreichend für eine Beschaffung zu spezifizieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.