SBH VgV VI 103-23 Neubau am Heinrich-Heine-Gymnasium, Standort Harksheider Str. 70 – TWP gem. §§ 49 HOAI, Ergänzung Raumakustik Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VI 103-23

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/schulbau/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV VI 103-23 Neubau am Heinrich-Heine-Gymnasium, Standort Harksheider Str. 70 – TWP gem. §§ 49 HOAI, Ergänzung Raumakustik

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VI 103-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Siehe II.2.4

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Harksheider Str. 70, 22399 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².

In dieser Tätigkeit wurde SBH mit den Zu- und Ersatzbauten, der Sanierung und den Abbrüchen am Schulstandort Heinrich-Heine-Gymnasium im folgenden HHG beauftragt.

Am Schulstandort Harksheider Straße 70 sollen folgende Neubauprojekte umgesetzt werden.

Zu-/ Ersatzbau einer Zweifeldsporthalle mit 1.140 m² Fläche als Schulsport Mehrzweckhalle für den Bezirk mit Kreativsportartelementen und Nutzung von Bundesfördermitteln. Maßnahmenlaufzeit 2021 – 2025 und Zu-/ Ersatzbau von allgemeinen Unterrichts- und Ganztagsflächen sowie neuen Aufwärmküche für über 600 Verzehrteilnehmern. Ca. 1.267 m² Mietfläche. Maßnahmenlaufzeit 2021 - 2025

Es ist ein ganzheitliches und energetisches Planungskonzept für die erforderlichen Zu- und Ersatzbauten am Standort zu entwickeln. Hierbei ist ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

- Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI

- Leistungsphase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI

- Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung) der Anlage 14 Nummer 14.1 §§ 51 Abs.5 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Leistungsphasen 4 Genehmigungsplanung HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Leistungsphase 5 Ausführungsplanung der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Leistungsphase 6 der Anlage 14 Nummer 14.1 gemäß §§ 51 Abs.5 HOAI HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Tragwerksplanung der Anlage 14 Nummer 14.1 gem. §§ 51 Abs.5 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Hierzu gehören bspw. das Erbringen der Leistungen: Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis und Energieausweis. Als Mindeststandard ist der Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 zu erreichen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Planungsbeginn: schnellstmöglich nach Beauftragung

Baubeginn: voraussichtlich 3./ 4. Quartal 2024

Fertigstellung: voraussichtlich 2025-2026

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
28/05/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Ausschreibung SBH VgV VV 140-22 BK, Simap 2022/S 199-565013 ist die „Tragwerksplanung“ für das Vorhaben „Neubau am Heinrich-Heine-Gymnasium, Standort Harksheider Str. 70“ EU-weit ausgeschrieben worden. Mit der Leistung Tragwerksplanung wurde der Bietende beauftragt.

Im weiteren Verlauf der Projektvorbereitung hat sich herausgestellt, dass die Beauftragung um das Leistungsbild der Raumakustik ergänzt werden soll. Während des VgV Verfahrens hat die Objektplanung bereits die Arbeit aufgenommen, weshalb sich im weiteren Projektverlauf herausgestellt, dass eine Reduzierung von Schnittstellen aufgrund der Komplexität der voneinander abweichenden Projektanforderungen sinnvoll erscheint.

Daher ist es wirtschaftlich sinnvoll weitere erforderliche Leistungen der „Tragwerksplanung“, vorliegend die Raumakustik, an das bereits beauftragte Ingenieurbüro „panta ingenieure GmbH“ zu beauftragen, damit die weitere konsequente Umsetzung des technischen und baulichen Gesamtkonzepts am Standort Harksheider Straße 70 gewährleistet ist und die Schule möglichst im gesetzten Zeitplan und in Verbindung mit dem Maßnahmenzeitraum der Bundesförderung, welcher planmäßig 2025 endet, über die benötigten Räumlichkeiten verfügt. Auch die Bedarfe des hier umzusetzenden Bürgervertrags sind zu berücksichtigen und umzusetzen.

Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts soll der bereits beauftragte Auftragnehmer „panta Ingenieure GmbH“ zusätzlich und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit den Leistungen „Tragwerksplanung“ (LPH 1-2 (fix) bzw. 4-6 (optional), inkl. Besondere Leistungen Schallschutznachweis (Bauakustik), Wärmeschutznachweis, Energieausweis siehe II.2.4), mit der Planung der Raumakustik beauftragt werden. Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da

1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,

2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,

3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und

4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.

Hierzu im Einzelnen:

1. Die ergänzende Beauftragung wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 6,00 % geschätzt.

2. Aufgrund der abgängigen Bestandsgebäude, wofür die Neubauten als Zu- und Ersatzbau an diesem Standort errichtet werden, sind die weiteren baulichen Maßnahmen am Schulstandort zwingend und im geplanten Zeitraum erforderlich.

Es soll sofort mit der Planung der Raumakustik begonnen werden, damit für die Schule die dringend benötigten Räumlichkeiten schnellstens realisiert werden und die Arbeit der weiteren Fachplaner nicht stagniert.

3. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da im sich allgemeinen Planungsverlauf bereits herausstellte, dass die Komplexität der beiden Projekte mit den Anforderungen der vielfältigen Nutzungen und der Vielzahl von Nutzern eine Reduzierung der Schnittstellen erfordert. Die Kombination einer Bühne, welche gleichzeitig als Essenseinnahme-, Sportfläche und als Raum für kulturelle Veranstaltungen von Mensa- und Sporthallenseite genutzt werden soll, bringt viele Schnittstellen mit sich. In Verbindung mit dem vielfältigen Sportangebot, bzw. an diesem Standort insbesondere das Pilotprojekt mit dem Angebot von Kreativsport in der Zweifeldsporthalle, ist die Planung besonders komplex. Ein erheblicher Mehraufwand für alle Beteiligten ist bei Beauftragung eines anderen Auftragnehmers zu erwarten.

4. Die unter 2. und 3. aufgeführten Punkte würden im Falle eines Auftragnehmerwechsels, beim Auftraggeber allein schon aufgrund der sich ergebenden zeitlichen Verzögerungen zu Mehrkosten führen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2023