Lieferung von Befeuerungsmaterial des Herstellers TKH Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0077 (EU)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Befeuerungsmaterial des Herstellers TKH
Der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Vertrag über die Lieferung von Befeuerungsmaterial des Herstellers TKH Airport Solutions abzuschließen.
FBB GmbH
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von Befeuerungsmaterialien des Herstellers TKH Airport Solutions zum Erhalt der Betriebsfähigkeit und der Einhaltung der Vorschriften im Rahmen einer kontinuierlichen Instandsetzung und sukzessiven Erneuerung der Befeuerungsanlagen des Auftraggebers, bestehend aus Start- und Landebahnen, Enteisungsflächen sowie Rollwegsystemen mit Quer-, Parallel-, Schnell- und Verbindungsrollwegen zu den bestehenden Flugbetriebsflächen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/ BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen').
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung- Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/ BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/ BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/ BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl/Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
BewGe/ BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen.
BewGe/ BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/ BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/ BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Verpflichtungserklärung Dritte Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten) zur Verfügung.
5)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
6)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/ BieGe) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022); (alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist 2019-2020-2021), bezogen auf den Auftragsgegenstand (Belieferung mit Befeuerungsmaterialien). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Der AG stellt hierzu den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
zu 1)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe/des Bieters/der BieGe in Höhe von 500.000,00 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022); (alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist 2019-2020-2021), bezogen auf den Auftragsgegenstand (Belieferung mit Befeuerungsmaterialien).
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Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Der AG stellt hierzu den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/ BieGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe/der Bieter/die BieGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/ BieGe) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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1) Nachweis einer Händlerautorisierung des Herstellers TKH Airport Solutions
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2) Nachweis von Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Belieferung mit Befeuerungsmaterialien mit folgenden Angaben:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert bei RV
(in EUR, netto)
- Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen
Die Aufträge müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung abgeschlossen sein. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf aus dem Rahmenvertrag) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
zu Nr. 1)
- Nachweis einer Händlerautorisierung des Herstellers TKH Airport Solutions:
Nachweis einer aktuellen und zu Vertragsstart gültigen von TKH Airport Solutions ausgestellten Händlerautorisierung, die den Angebotsunterlagen als Kopie beizufügen ist.
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Zu Nr. 2)
- Nachweis von Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Belieferung mit Befeuerungsmaterialien:
Nachweis von mindestens einer Referenz über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Belieferung mit Befeuerungsmaterialien mit folgenden Parametern:
2.1. Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die erfolgreiche Ausführung eines Vertrages über die Lieferung von Befeuerungsmaterial des Herstellers TKH Airport Solutions mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
2.2. Bei mindestens einer Referenz liegt der Vertragsstart innerhalb der letzten drei Jahren ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
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Die Referenzanforderungen in 2.1 und 2.2 müssen kumuliert in einer Referenz erfüllt werden.
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Für die geforderten Angaben (Nr. 1-2) stellt der Auftraggeber den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe zu tätigen. Sofern der Bewerber/die BewGe/der Bieter/die BieGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Angebote prüfen. Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Im Angebot müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
a) Sollten Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens notwendig werden, muss das durch den AN einzusetzende Personal vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Form.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens "EA-2023-0077 (EU)" zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 08.06.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe/Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de