Architektenleistungen der denkmalgerechten Gesamtsanierung der Kastanienbaum-Grundschule in der Gipsstraße 23a, 10119 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: GIPS23_GS_Objektplaner_VgV_fbT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen der denkmalgerechten Gesamtsanierung der Kastanienbaum-Grundschule in der Gipsstraße 23a, 10119 Berlin
Die Kastanienbaum-Grundschule in der Gipsstraße 23a, 10119 Berlin soll mit seinen denkmalgeschützten Gebäuden saniert werden. Das Grundstück liegt im Innenbereich eines überwiegend mit Wohnnutzung geprägten Blocks. Die Schule (1872-1873) und das Hortgebäude wurde nach den Plänen des Architekten Hermann Blankenstein errichtet und stehen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Das in Ziegelbauweise errichtete Schulgebäude besteht aus dem viergeschossigen Hauptgebäude und den dreigeschossigen Seitenflügeln mit Backsteinverklinkerung. Der Hort ist ein verklinkerter dreigeschossiger Massivbau. Die Sanierung umfasst Maßnahmen im Schulgebäude inklusive Kellerräume, der Sanitärräume und der Mensa. Die Bruttogrundfläche (BGF) beträgt nach DIN 277 ca. 1.612,36 m2 und der Bruttorauminhalt beträgt nach DIN 276 ca. 6.772,00 m3.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung des Schulgebäudes vergeben werden.
Kastanienbaum-Grundschule
Gipsstraße 23a, 10119 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben.
Lph 1: Grundlagenermittlung
Lph 2: Vorplanung
Lph 3: Entwurfsplanung
Lph 4: Genehmigungsplanung
Lph 5: Ausführungsplanung
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe
Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
Lph 9: Objektbetreuung
Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen sollen bei laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden, daher müssen Bauabschnitte gebildet werden.
Der Bezirk Mitte plant für den Standort Gipsstraße 23a, 10119 Berlin eine Gesamtsanierung der Kastanienbaum Grundschule. Um die Vorgaben durch das Schul- und Sportamt zu gewährleisten, wurde im Vorfeld ein Bedarfsprogramm erstellt. Die darin enthaltene Planung und Kosten dienen als Grundlage für die weitere Planung. Das Bedarfsprogramm beinhaltet die Betrachtung aller Bauteile (BT01 Schule, BT02 Hort, BT03 Schuppen, BT04 Turnhalle). Die hier zu beauftragende Planungsleistung bezieht sich ausschließlich auf das Schulgebäude mit folgenden Maßnahmepaketen:
- Herstellung Barrierefreiheit im Schulgebäude mit Zugang zur Mensa (Aufzugsanlage, außenliegende Rampe, Umbau Sanitärräume, Einbau Türelemente)
- Komplette Instandsetzung der Sanitärbereiche im Schulgebäude (Neuaufteilung, Leitungsverlegung, - Abhangdecken evtl. Schadstoffbelastet)
- Schaffung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges
- Instandsetzung unverputzte Außenfassade (Denkmalschutz ist zu beachten)
- Instandsetzung aller Fenster im Schulgebäude (mit Denkmalschutz abzustimmen)
- Bauliche Instandsetzung von Räumen im Schulgebäude (Putz- und Malerarbeiten)
- Brandschutzkonzept, Überarbeitung Flucht- und Rettungswegepläne, Feuerübersichtspläne, ggf. Installation eines Feuerwehrschlüsseldepots und Feuerwehrkastens
- Einbau Fettabscheider
Für die Baumaßnahme stehen investive Mittel zur Verfügung. Der geschätzte Kostenrahmen (KG 100-700) beträgt brutto [Betrag gelöscht] Euro.
Bei der Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Einhaltung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insb. der des Planungs- und Bauordnungsrechts und der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (GEG) und der dazu erlassenen Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift sowie der einschlägigen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), des Landesabfallgesetzes (LAbfG), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Gesetzes zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und -nutzung im Land Berlin, die dazu erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die gesetzlichen Grundlagen für das barrierefreie Bauen, die Verordnung zur Bekämpfung des Lärms (LärmVO) und das Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG-Bln) zu prüfen.
Im Rahmen der Vorplanung ist die Möglichkeit der Einflussnahme auf Entwurf sowie Kosten besonders hoch. Der Entwurf muss den funktionalen und konstruktiven Ansprüchen entsprechend den Vorgaben des Bedarfsträgers gerecht werden. Es ist zu gewährleisten, dass nach erfolgter Inbetriebnahme die anfallenden Betriebskosten wirtschaftlich, wartungsarm und kostensparend sind. Grundlage der Vorplanung bildet das vom Bedarfsträger übergebene Bedarfsprogramm.
Gutachten bereits beauftragt: Bodengutachten, Schadstoffgutachten, Feuchteschutzgutachten. Im Bedarfsfall können weitere Fachplanungen eingeholt werden.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter:www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs-und Arbeitssprache ist deutsch.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)
2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 24 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der/die Hauptbearbeiter/in verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 7 Jahre Berufserfahrung als Architekt/in (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Architekt (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
3.3 (4 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in und der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung).
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 62 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (4 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 2 Mio. EUR.
4.2 (3 Pkt) – Es wurde die Leistungsphase 1 gem. § 34 HOAI erbracht.
4.3 (3 Pkt) – Es wurde die Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI erbracht.
4.4 (4 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
4.5 (5 Pkt) – Es handelt sich um ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung oder Vergleichbares.
4.6 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.7 (4 Pkt) – Es beinhaltet die Herstellung von Barrierefreiheit.
4.8 (5 Pkt) – Der/die Projektleiter/in oder der/die Bauleiter/in, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Projektleiter/in oder Bauleiter/in am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/84 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 7 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/60 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 2 werden die Leistungsphasen 3 bis 9 ganz oder teilweise, jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere Leistungen zu übernehmen, unter anderem:
- Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten + Lagerflächen)
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB vom Mai 2022. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unterwww.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € für Personenschaden und 300.000 € für Sachschaden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 7 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 7 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags sind folgende Erklärungen/ Unterlagen elektronisch unterschrieben einzureichen:
- IV 124EU F Eigenerklärung Eignung
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238)
- Wirt-3293 Bieterangaben Wettbewerbsregister
- Gips_Arch_Bewerbungsbogen
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Das Vertragsmuster ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Gips_Arch“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer