Geotechnische Beratung Ausführung Referenznummer der Bekanntmachung: A415330105
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnische Beratung Ausführung
Geotechnische Beratung Ausführung
Bundesrepublik Deutschland, Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde
Geotechnische Beratung Ausführung
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in 2 wesentliche Leistungsbereiche
1. Prüfen und Umsetzen von geotechnischen Empfehlungen in der Ausführungsplanung Strecke und Brücke, Erarbeitung der Empfehlungen für die Erstellung der Vergabeunterlagen der Bauverträge sowie Prüfung der Vergabeunterlagen auf die geotechnischen Belange
2. Beratung der Bauoberleitung und Bauüberwachung und der Prüfingenieure in Fragen der Geotechnik auf Anforderung des Auftraggebers
Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beinhalten den Bau der Bundesautobahn A 14 (BAB 14) im Land Sachsen-Anhalt in der Verkehrseinheit (VKE) 1.1. Die VKE 1.1 schließt im Bereich der vorhandenen Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben an die bereits unter Verkehr stehende BAB 14 Dresden - Magdeburg an. Das Ende der Baustrecke der VKE 1.1 befindet sich südlich der Anschlussstelle Wolmirstedt an der Bundesstraße 189 (B 189). Die Länge der VKE 1.1 beträgt 11,139 km (Bau-km 200+022,000 bis 211+161,135).
Zusätzlich gehört zu der späteren Baumaßnahme nach ein Anschlussabschnitt der VKE 1.2 vom nördlichen Bauende bis zur AS Wolmirstedt (Station 211+550) incl. dem Regenrückhaltebecken 1.2/01.
Das geplante Bauvorhaben stellt einen Abschnitt des ca. 155 km langen Lückenschlusses der BAB 14 zwischen Magdeburg und Schwerin dar und ist damit Bestandteil des Gesamtmaßnahmenkonzeptes - der sogenannten "Hosenträgervariante" - , das eine zweite Nord-Süd-Autobahnverbindung zwischen Lüneburg und Wolfsburg im Zuge der BAB 39 sowie den Neubau der B 190n als West-Ost-Querspange im Großraum Salzwedel - Seehausen vorsieht. Darüber hinaus sind weitere Netzergänzungen, wie die B 71n (Zubringer Haldensleben zur BAB 14), die Weiterführung der B 190n bis zur BAB 24 bei Neuruppin und die Verbindung zwischen der BAB 14 bei Wittenberge und der B 96 bei Neustrelitz, sowie der Ertüchtigung der B 188 durch den Neubau von Ortsumgehungen Bestandteile dieses Gesamtmaßnahmenkonzeptes.
Mit dem Bau der BAB 14 als Hauptbestandteil des vorgenannten Gesamtmaßnahmenkonzeptes werden die Regionen Altmark in Sachsen-Anhalt sowie Prignitz in Brandenburg und Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern optimal an das übergeordnete, großräumige Fernstraßennetz angeschlossen.
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV) [nur Mindeststandard]
- Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 (MA 1) - Geotechnischer Sachverständiger (50)
Mitarbeiter 2 (MA 2) - Geotechnischer Sachverständiger (Stellvertreter) (50)
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Berufserfahrung) 20 v.H.
Referenzprojekte 80 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzte n3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]