Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI) Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0229-2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 088-268214)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)

Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0229-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32570000 Kommunikationsanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben wird die Software und Hardware für eine akustische Fahrgastinformation für Omnibusse und Straßenbahnen der BVG.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 088-268214

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Die Vergabe FGI akustisch setzt sich aus Lieferung, Betrieb,Wartung und Weiterentwicklung der Hard- und Software füreine sog. sprechende App und sog. sprechende Fahrzeuge(Gesamtsystem FGI akustisch) sowie dem Einbau derHardware in die Busse und Straßenbahnen der BVGzusammen.Durch die Umsetzung des sprechenden Fahrzeuges sollen fürdie blinde und sehbehinderte Nutzergruppe an der Haltestelleakustische Informationen zu Linie und Ziel des Fahrzeugesrealisiert sowie durch zusätzliche Töne das Auffinden derEinstiegstür erleichtert werden.Mit der sprechenden App sollen der blinden undsehbehinderten Nutzergruppe zusätzlich zur akustischenAnsage am Fahrzeug weitere unterstützende Funktionalitätenwie Routeninformationen, Störungs- undUmleitungsinformationen oder das Senden einesEinstiegswunsches an das Fahrzeug bereitgestellt werden.Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems istHardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern.Für den Bereich Omnibusse sind Hardwarekomponenten fürmindestens 1500 und maximal 3000 Fahrzeuge zu liefern. Fürden Bereich Straßenbahn sind Hardwarekomponenten fürmindestens 490 und maximal 800 Fahrzeuge zu liefern.Bei Bestandsfahrzeuge sind die Hardwarekomponenten imRahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmereinzubauen (Mindestmenge Einbau in Omnibusse 1000 und inStraßenbahnen 390, Maximaler Einbau in 1400 bei Omnibusund 400 bei Straßenbahn. Für den Einbau von Hardware in die(Bestands-) Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechendeZertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. DasZertifizierungsverfahren ist veröffentlicht im Abl. EU 2023/S068-202135; vgl. zu den weiteren Einzelheiten unter Ziffer VI.3.Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationenerfolgt der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller derNeufahrzeuge.Wartung, Pflege und Support wird für maximal 10 Jahre nachZuschlagserteilung beauftragt.

muss es heißen:

Die Vergabe FGI akustisch setzt sich aus Lieferung, Betrieb,Wartung und Weiterentwicklung der Hard- und Software füreine sog. sprechende App und sog. sprechende Fahrzeuge(Gesamtsystem FGI akustisch) sowie dem Einbau derHardware in die Busse und Straßenbahnen der BVGzusammen.Durch die Umsetzung des sprechenden Fahrzeuges sollen fürdie blinde und sehbehinderte Nutzergruppe an der Haltestelleakustische Informationen zu Linie und Ziel des Fahrzeugesrealisiert sowie durch zusätzliche Töne das Auffinden derEinstiegstür erleichtert werden.Mit der sprechenden App sollen der blinden undsehbehinderten Nutzergruppe zusätzlich zur akustischenAnsage am Fahrzeug weitere unterstützende Funktionalitätenwie Routeninformationen, Störungs- undUmleitungsinformationen oder das Senden einesEinstiegswunsches an das Fahrzeug bereitgestellt werden.Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems istHardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern.Für den Bereich Omnibusse sind Hardwarekomponenten fürmindestens 1500 und maximal 3000 Fahrzeuge zu liefern. Fürden Bereich Straßenbahn sind Hardwarekomponenten fürmindestens 490 und maximal 800 Fahrzeuge zu liefern.Bei Bestandsfahrzeuge sind die Hardwarekomponenten imRahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmereinzubauen (Mindestmenge Einbau in Omnibusse 1000 und inStraßenbahnen 390, Maximaler Einbau in 1400 bei Omnibusund 400 bei Straßenbahn. Für den Einbau von Hardware in die(Bestands-) Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechendeZertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. DasZertifizierungsverfahren ist veröffentlicht im Abl. EU 2023/S068-202135; vgl. zu den weiteren Einzelheiten unter Ziffer VI.3.Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationenerfolgt der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller derNeufahrzeuge.Wartung, Pflege und Support wird für maximal 10 Jahre nachZuschlagserteilung beauftragt.Der maximale Gesamtauftragswert für die ausgeschriebenen Leistungen liegt tatsächlich bei [Betrag gelöscht] Euro; der aktuell geschätzte Gesamtauftragswert liegt bei [Betrag gelöscht] Euro. Diese Wertangaben umfassen alle Leistungen, auch die Kosten für etwaige technische Weiterentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit, die der Höhe nach zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht feststehen und auch noch nicht vereinbart werden; insoweit ist der Vertrag partiell als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, auf deren Grundlage später Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: