Beförderung von Schulkindern zum Schwimmunterricht Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-Schul-VgV-016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schulkindern zum Schwimmunterricht
Es sollen Reinickendorfer Grundschüler von ihrer jeweiligen Schule zum Schwimmbad ins Märkische Viertel und zurück gefahren werden.
Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht in Reinickendorf
Dieses Los beinhaltet die PLZ –Gebiete 13403, 13407, 13409, 13437, 13507, 13509.
Es sind insgesamt 15 Schulen: (G01-G07, G10-G15, G29+G30)
Es sollen Reinickendorfer Grundschüler von ihrer jeweiligen Schule zum Schwimmbad ins Märkische Viertel und zurück gefahren werden.
Zusätzlich zu den Kindern müssen Sitzplätze für 4-5 Begleitpersonen vorgehalten werden.
Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht in Reinickendorf
Dieses Los beinhaltet die PLZ-Gebiete 13465, 13467, 13469, 13503, 13505.
Es sind insgesamt 10 Schulen: (G17-G24, G28, G34).
Es sollen Reinickendorfer Grundschüler von ihrer jeweiligen Schule zum Schwimmbad ins Märkische Viertel und zurückgefahren werden.
Zusätzlich zu den Kindern müssen Sitzplätze für 4-5 Begleitpersonen vorgehalten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer stellt die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen
Arbeitskräfte (Fahrpersonal). Das eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache in Wort und
Schrift mindestens auf einem Sprachniveau der Stufe B2 beherrschen. Arbeitskräfte mit Herkunft
außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis sein. Der Auftraggeber kann im Zweifelsfall die Vorlage entsprechender
Nachweise verlangen. Der Auftragnehmer setzt ausschließlich Fahrpersonal ein, das eine gültige
Fahrerlaubnis und den Personenbeförderungsschein für das eingesetzte Fahrzeug besitzt.
Das Fahrpersonal soll nach Möglichkeit kontinuierlich für dieselben Strecken eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung
geeignetes Fahrpersonal einzusetzen. Das Fahrpersonal muss in der Lage sein, im Ernstfall Erste
Hilfe zu leisten. Es sind entsprechende Nachweise über jährlich belegte Erste–Hilfe–Kurse zu
erbringen.
Es müssen erweiterte Führungszeugnisse für das gesamte Fahrpersonal vorliegen.
Eigenerklärung zur Frauenförderung, Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung,
Vertragsbedingungen Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend), ULV oder Einzelnachweise, Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Eigenerklärung 124 GWB, Wirt 124.1 - Einhaltung restriktiver Maßnahmen, BVB-Besondere
Vertragsbedingungen- Umweltschutzanforderungen
--> siehe auch Leistungsbeschreibung
Die FahrerInnen der Fahrzeuge und BegleiterInnen müssen in
der Lage sein, im Ernstfall Erste Hilfe zu leisten. Es sind entsprechende Nachweise über jährlich
belegte Erste–Hilfe–Kurse zu erbringen.
Es müssen erweiterte Führungszeugnisse für alle FahrerInnen und BegleiterInnen vorliegen.
Dem Auftraggeber sind die Nachweise für das Fahr- und für das Begleitpersonal unaufgefordert
vor Leistungsbeginn und danach jährlich im August vorzulegen.
--> siehe auch Leistungsbeschreibung
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz BerlAVG, siehe entsprechende BVB und Eigenerklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/