Projektsteuerleistungen für die Verlagerung des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein in Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: E40/2022/0025LFHK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerleistungen für die Verlagerung des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein in Kiel
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) plant die Standortverlagerung des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein in Kiel bis Mitte 2026. Der NDR hat sich fuer eine Anmietung von Gewerbeflächen zum Zwecke der Nutzung als Landesfunkhaus entschieden. Hierfür soll von Dritten ein Neubau in dem Wissenschaftspark errichtet werden. Dieser Neubau befindet sich derzeit in der Vorplanung durch einen privaten Bauherren der beabsichtigt, Entwurfsplanung und Ausführung an einen Generalübernehmer zu vergeben. Der NDR seinerseits beabsichtigt, medientechnische Ausbauten sowie den Einbau der Studiotechnik in Eigenregie selbst zu planen und zu realisieren. Das Vergabeverfahren zielt auf die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung gem. AHO Schriftenreihe Heft Nr. 9 ab. Zentraler Auftragsgegenstand für den Projektsteuer ist die Koordination der unterschiedlichen Baumaßnahmen, die Kommunikation mit dem Generalübernehmer und dem Vermieter sowie die Koordination und Steuerung der Ausbauplanung des NDR.
Wissenschaftspark Kiel GmbH Einsteinstraße/Fraunhoferstraße 24118 Kiel
Der Norddeutsche Rundfunk ist auf Grundlage des NDR Staatsvertrags die Rundfunkanstalt der norddeutschen Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Er betreibt Studios, Redaktionsbüros und Landesfunkhäuser an diversen Standorten. Das Landesfunkhaus Schleswig-Holstein in Kiel befindet sich heute in direkter Nachbarschaft zum Konzertsaal am Kieler Schloss und ist über die letzten Jahrzehnte in diversen Etappen erweitert worden. Aktuelle Untersuchungen des Baubestands haben ergeben, dass der Bestand den geänderten Anforderungen der Medienproduktion nicht mehr gerecht werden kann und erheblichen Sanierungsbedarf besitzt. Der NDR hat deshalb verschiedene Handlungsoptionen geprüft und entschieden, in einen Neubau im Wissenschaftspark Kiel umzuziehen. Nach Abwägung diverser Kriterien hat sich der Standort Wissenschaftspark durch seine innerstädtische Randlage in einem innovativ und wissenschaftlich geprägten Umfeld in Uni-Nähe, durch die städtische Struktur mit seinen externen Versorgungsmöglichkeiten sowie guter Verkehrs- und ÖPNV-Anbindung und insgesamt als der einzig geeignete erwiesen, in dem die funktionalen, wirtschaftlichen und zeitlichen Anforderungen des NDR erfüllt werden. Der NDR schließt mit der Wissenschaftspark Kiel GmbH einen Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten in einem in Planung befindlichen, noch zu errichtenden Büroneubau im Wissenschaftspark Kiel ab. Dieser Neubau soll nicht mehr als spezialisiertes Landesfunkhaus geplant und errichtet werden, sondern es soll ein allgemein vermietbares Bürogebäude in Teilbereichen mit der benötigten spezifischen technischen Infrastruktur ausgestattet werden. Der NDR wird in diesem Projekt nicht mehr als Auftraggeber und Bauherr auftreten, sondern mietet ein von einem externen Dienstleister errichtetes Gebäude an. Dieser Dienstleister strebt die Planung und Realisierung des Gebäudes durch einen Generalübernehmer an. Der NDR seinerseits wird den Ausbau der Studiobereiche sowie der besonderen Medienversorgung in Eigenregie planen, die Umsetzung dieser separaten Maßnahmen stellt ein Parallelprojekt dar, dessen Planung und Umsetzung zu steuern und in den Bauprozess des Generalübernehmers einzutakten ist. Weil der NDR entsprechende Projektsteuerungsleistungen nicht in Eigenregie erbringen kann, sucht er einen externen Projektsteuerer, der die Koordination und Umsetzung dieser Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf Qualitäten, Kosten und Termine steuern kann.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung im Zuge der Planung und Realisierung des Neubauvorhabens. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen des externen Projektcontrollings mit dem Ziel der Sicherstellung des Erreichens der Projektziele, insbesondere der Einhaltung des definierten Kostenbudgets und der vereinbarten Termine. Diese geforderten Leistungen umfassen sowohl Projektsteuerung und Controlling gegenüber Vermieter und Generalübernehmer wie auch Reporting und Beratung gegenüber den Abteilungen und Gremien des NDR. Das Projekt befindet sich seitens des GÜ aktuell in der Vorplanung, ein zeitnaher Abschluss des Mietvertrags wird angestrebt. Es ist eine stufenweise Beauftragung ausgewählter Grundleistungen der Handlungsfelder A-E für die Projektstufen 2-5 (gemäß der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 in der neuen Fassung) vorgesehen. Eine Beauftragung besonderer Leistungen ist derzeit nicht vorgesehen, diese werden aber beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Der Auftraggeber wird im Anschluss an den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb die Verhandlungsgespräche mit den 3-5 besten Bewerbern aufnehmen.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist direkt unmittelbar im Anschluss an das Verfahren vorgesehen und muss in einem sehr engen Terminablauf erfolgen. Die Auftragsvergabe steht unter einem Gremienvorbehalt hinsichtlich der Finanzierungszusagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Drees & Sommer SE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.dreso.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FY1DWX2AJB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]