2320/G23 - StandortTOOL 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2320/G23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518062
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518062
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2320/G23 - StandortTOOL 2.0

Referenznummer der Bekanntmachung: 2320/G23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt mit seinen nachgeordneten Behörden die Ressortaufgaben auf den Gebieten der Mobilität von Personen, Gütern und Daten war. Ein Aufgabenschwerpunkt liegt dabei auf einer Antriebswende von Kraftfahrzeugen hin zur Elektromobilität und dem Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) gestaltet als Teil der bundeseigenen NOW GmbH, im Auftrag des BMDV, den Aufbau einer nutzerfreundlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland. Dabei koordiniert und steuert die NLL die Bundes- und Landesaktivitäten und unterstützt Kommunen und andere Akteure bei Planung, Förderung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus. Dazu entwickelt die NLL in einem systemweiten Ansatz die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit dem Fokus auf die gegenwärtigen und künftigen Nutzenden. Die Aktivitäten der NLL basieren auf dem im Oktober 2022 durch das Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“. Der Masterplan Ladeinfrastruktur beschreibt die wichtigsten Maßnahmen für den Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur (LIS) in Deutschland.

Zur deutschlandweiten einheitlichen Planung von Ladeinfrastruktur stellt die NLL die Webanwendung „StandortTOOL“ (www.standorttool.de) bereit. Die Webanwendung deckt aktuell folgende Funktionalitäten ab:

- Den Bedarf und die Verortung von Ladeinfrastruktur für Pkw deutschlandweit ausgeben

- Die Bestandsladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen

- Geförderte Ladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen

- Informationen zu Förder- und Finanzierungsprogrammen darstellen (z. B. Deutschlandnetz)

- Bestand und Bedarf von Wasserstofftankstellen anzeigen

- Bestand an Methan-Tankstellen anzeigen

Gegenstand dieses Auftrags ist die Weiterentwicklung der Funktionalität des StandortTOOL zum StandortTOOL 2.0.

In Zukunft soll die Webseite Anwendung für Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw sowie Wasserstofftankstellen (H2) finden. Der Bereich Methan entfällt. Außerdem soll die neue Version Bundesländer, Kreise und Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Vielzahl an Informationen unterstützen. Derzeit liegen Informationen, welche für die Planung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nötig sind, nicht ausreichend im adäquaten Format für Kommunen vor. Der bestehende Funktionsumfang soll daher in Funktion und Darstellung erheblich erweitert werden, um das StandortTOOL in ein StandortTOOL 2.0 zu überführen. Die Entwicklung des StandortTOOL 2.0 ist hierbei eine zentrale Maßnahme des Masterplan Ladeinfrastruktur II.

Durch das StandortTOOL 2.0 soll der öffentliche Sektor in die Lage versetzt werden, relevante Informationen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur übersichtlich und nutzerfreundlich zu erhalten. Mit den Informationen sollen laut Maßnahme 6 des Masterplan Ladeinfrastruktur II Länder, Landkreise, Gemeinden und Kommunen befähigt werden, eine eigene Planung zur Ladeinfrastruktur vornehmen zu können. Der öffentliche Sektor kann so den Aufbau von Ladeinfrastruktur vor Ort gestalten und externe Akteure in Ihr Vorhaben einbinden.

Das StandortTOOL 2.0 gewährleistet hierbei ein deutschlandweit einheitliches Planungsinstrument und damit eine gemeinsame Grundlage bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die Webapplikation soll auf einem Datenbank-System aufbauen, in dem Daten sowie Informationen von externen Nutzergruppen gesammelt und aufbereitet werden, um Aussagen über den aktuellen Bestand und zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur treffen zu können. Über Dashboards und eine Interaktive Web-Karte sollen die Informationen visualisiert und den Nutzenden mittels einer niederschwelligen Benutzerführung bzw. Nutzung ohne große Vorkenntnis zugänglich gemacht werden.

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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AG: BMDV, bzw. NOW Berlin hauptsächliich und gelegentlich Sitz des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beauftragung zum StandortTOOL 2.0 umfasst folgende Inhalte, um das vorgenannte Zielbild zu erreichen:

- Konzeptionierung einer Webapplikationsarchitektur, Design & Aufbau des Frontends und Daten-bankstruktur für das StandortTOOL 2.0 insbesondere hinsichtlich der Integrationsfähigkeit in die Anwendungs- und Datenarchitektur der NOW GmbH.

- Ein Webapplikation bereitstellen, die den Anforderungen der DSGVO entspricht und die notwendigen Qualitätsparameter in Bezug auf Performanz und Verfügbarkeit aufweist (siehe hierzu Tabelle 4 und 5). Hierzu gehört die architektonische Berücksichtigung von Redundanz (Datenhaltung), Entkopplung Reporting / Erfassung, Back-up, Verschlüsslung personenbezogener Daten in Bewegung und Ruhe, Monitoring.

- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer Datenbank-Struktur zur Infrastrukturplanung (InPla, siehe Kapitel 3.1.4) zu unterlegen, die das Einlesen von Daten seitens der NOW GmbH zulässt und deren Darstellung in Form von Dashboards und Karten ermöglicht.

- Das StandortTOOL 2.0 ist mit (einer) Datenbank(en) für Nutzendenprofile (NuPo, siehe Kapitel 3.1.4) zu unterlegen, die das Anlegen von Informationen externer Nutzende zulässt und ein voll-ständiges Revisionslog der Dateneingabe ermöglicht.

- Implementierung eines nutzerfreundlichen Contentmanagement-Systems (CMS), dass umfangreichen Zugriff auf die Inhalte (z. B. Texte, Logos) und die Pflege von Nutzerinformationen und eingelesenen Daten gewährleistet.

- Im StandortTOOL 2.0 sind Daten zur Ladeinfrastruktur Pkw und Lkw sowie H2 mit Diagrammen in Dashboards darzustellen, die den Nutzenden eine Darstellung der Informationen auf einer räumlich aggregierten Ebene erlaubt.

- Im StandortTOOL 2.0 sind Daten zur Ladeinfrastruktur Pkw und Lkw sowie H2 in einer Interaktiven Web-Karte zu visualisieren, die Einstellmöglichkeiten und das Anzeigen verschiedener Layer erlaubt, um den Nutzenden eine übersichtliche räumliche Darstellung von Informationen zu er-möglichen. Dabei werden Performanz und Geschwindigkeit bei der Bedienbarkeit der Karte erwartet.

- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer Nutzerverwaltung auszustatten, die geeignet ist, das angestrebte Rollen/Rechtekonzept für die Zielgruppe(n) zu realisieren.

- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einem Validierungssystem für die Anmeldung von Nutzergruppen auszustatten, das geeignet ist, die Zielgruppen zu identifizieren und entsprechende Rollen und Rechte zuzuordnen.

- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer flexiblen Reporting-Lösung auszustatten, die es den Datenverarbeitenden des AG ermöglicht, einerseits eine Reihe von vorkonfigurierten Standardreports abzurufen und andererseits selbstständig Reports für Teilmengen der vorhandenen Daten zu generieren.

Die Erstellung des StandortTOOL 2.0 hat in agiler und iterativer Methodik zu erfolgen, mit einem regelmäßigen Austausch zwischen AN und AG (siehe Kapitel 3.8). Aufgrund der Komplexität der Umsetzung wird eine stufenweise Veröffentlichung der Webapplikation angestrebt. Die Veröffentlichungsstufen werden per Arbeitspakete definiert.

Die Reihenfolge bei der Abarbeitung kann sich aufgrund veränderter Prioritäten im Projektverlauf unter Abstimmung aller Beteiligten ändern. Ein modularer Aufbau des StandortTOOL 2.0 wird daher hierfür vorausgesetzt. Die Veröffentlichung der Inhalte auf der Webseite erfolgt nach Testung und je nach Bedarf und Strategie des AG. Es wird erwartet, dass vor Veröffentlichung die Arbeitspakete zum Fertigstellungstermin als abgeschlossen und betriebsbereit gelten. D.h. die Funktionalitäten und Inhalte der Arbeitspakete wurden vom AN getestet, vom AG getestet und abgenommen und stehen dem AG sowie den Nutzenden betriebsbereit innerhalb der Webapplikation zur Verfügung. Der Support der Module beginnt mit der Betriebsbereitschaft und der zuvor vollzogenen Teilabnahme des jeweiligen Moduls. Nach jedem beendeten Arbeitspaket ist dem AG eine Dokumentation zu übergeben, welche v.a. Inhalte zur Erstellung und Betrieb der Webapplikation umfasst. Die Dokumentation muss den in Kapitel 4.3 beschriebenen Kriterien entsprechen.

Der Auftrag ist in folgende Arbeitspakete (AP) gegliedert:

AP 1 Konzeption der Gesamtarchitektur und Abstimmung der Front-End-Designs

AP 2 Webseite + Pkw Ladeinfrastruktur (öffentliche zugängliche Inhalte)

AP 3 Log-in-Bereich - Kommunale Anwendung

AP 4 Lkw Ladeinfrastruktur, H2, Log-in-Bereich Verteilnetzbetreibende

AP 5 Erweiterung der Funktionalitäten nach aktuellen Anforderungen

AP 6 Projektabschluss & Support

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen

sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576 (s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ).

b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.

c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen :

EK 2 Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu EK 2:

Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall

- Vermögensschäden mindestens 500.000 € pauschal je Schadensfall

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)

****

EK 3.1: Der Bieter hat folgende Nachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit zu erbringen

- Gesamtzahl der Beschäftigten

- Angaben zur Anzahl der Beschäftigten nach Leistungsbereichen:

(1) Product Owner

(2) DevOps-Entwicklung

(3) Frontend-Entwicklung

(4) Backend-Entwicklung

(5) Web-/UX-/UI-Design

*****

EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Januar 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters in den Bereichen

- Erstellung, Hosting, Support und Betrieb von Webauftritten mit Login-Bereichen im Cloudbetrieb

- Entwicklung von Front- und Backend-Systemen

- Aufbau von Datenbanken

- Datenerfassung über die Webseite

geben.

*****

EK 3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Januar 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters in den Bereichen

- Verwendung von responsiven Designs

- Einbindung folgender Funktionalitäten: FAQ, News-Feed, Datenschutz und Cookies

geben.

*****

EK 3.4:Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Januar 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters im Bereich

- Erstellung von Online-Anwendungen mit interaktiver Webkarte und Dashboards

geben.

*****

4. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).

*****

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu EK 3.1

Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Beschäftigtenzahlen:

- Mindestanforderungen an die Beschäftigtenanzahl je Leistungsbereich,

dabei muss mind. 1 Person im jeweiligen Leistungsbereich über eine

mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen:

(1) mindestens 1 Beschäftigte mit der geforderten Expertise als Product Owner

(2) mindestens 1 Beschäftigte mit der geforderten Expertise als DevOps-Entwicklung

(3) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise in derFrontend-Entwicklung

(4) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise in der Backend-Entwicklung

(5) mindestens 1 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Web-/UI/UX-Design

Mehrfachzuordnungen einer Person zu verschiedenen Leistungsbereichen sind dabei möglich.

*****

Zu EK 3.2

Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Durch die Referenzen müssen Erfahrungen für Webauftritte in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

- Umsetzung (Konzeption, Implementierung, Systemeinführung etc.)

- Betrieb (Hosting, Systempflege, Support, Umsetzung Cloudanwendung etc.)

- Aufbau von Datenbanken inklusive Datenerfassung und Login-Bereich

Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:

- Jeder der nachfolgenden Teilbereiche muss durch Referenzen abgedeckt werden.

- Erstellung, Hosting, Support und Betrieb von Webauftritten mit Login-Bereichen im Cloudbetrieb

- Entwicklung von Front- und Backend-Systemen

- Aufbau von Datenbanken

- Datenerfassung über die Webseite

- Bei jeder Referenz muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots die Umsetzung abgeschlossen sein und der Betrieb und Support über mindestens 3 Monate durchgeführt worden sein.

*****

Zu EK 3.3:

Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Durch die Referenzen müssen Erfahrungen zu folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

- Verwendung von responsiven Designs

- Einbindung der Funktionalitäten FAQ, News-Feed, Datenschutz und Cookies

Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:

- Jeder der genannten Bereiche muss durch Referenzen abgedeckt werden.

- Mindestens ein Projekt muss für einen AG im öffentlichen Sektor erbracht worden sein.

- Bei jeder der Referenzen zur Redaktion von Webauftritten muss die Aufgabe zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über mindestens 3 Monate durchgeführt worden sein.

*****

Zu EK 3.4:

Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Durch die Referenzen müssen Erfahrungen zu folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

- Entwicklung und Erstellung interaktiver Webkarten und Dashboards

- technische Umsetzung

Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:

- Jeder der genannten Bereiche muss durch Referenzen abgedeckt werden.

*****

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).

- Abschluss einer AVV

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Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 09.06.2023 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023