2333/E15 - Neuausrichtung Gesamtstrategie ETCS Referenznummer der Bekanntmachung: 2333/E15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2333/E15 - Neuausrichtung Gesamtstrategie ETCS
Für die wirtschaftliche, verkehrlich und technisch-betrieblich sinnvolle Einführung von ETCS auf dem normalspurigen deutschen Eisenbahnnetz soll eine neue Gesamtstrategie des Bundes erarbeitet werden. Die Gesamtstrategie ETCS umfasst die Definition eines technischen Zielbildes ETCS/DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD, die Entwicklung eines Aus- und Umrüstungskonzeptes für die Infrastruktur und Fahrzeuge sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausrüstung der Fahrzeuge mit ETCS (z.B. Förderinstrumente). Die DB Netz AG stellt derzeit die aktuelle Planung zur Ausrüstung von ETCS und DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD in schriftlicher Form zusammen. Diese Ausarbeitung ist eine wichtige Grundlage für die Leistung. Die Ausarbeitung der DB Netz AG erfolgt anhand eines Fragenkatalogs des BMDV.
In diesem Zusammenhang wird eine fachlich-beratende Begleitung zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie ETCS mit Migrationskonzept und deren Umsetzung im Auftrag des BMDV benötigt. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst die Entwicklung der Gesamtstrategie mit den Arbeitspaketen 1 bis 7. Los 2 beinhaltet die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Fahrzeugausrüstung, die Bearbeitung rechtlicher Aspekte des Los 1 und die laufende Unterstützung des AG in rechtlichen Fragestellungen.
Entwicklung der Gesamtstrategie
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Los 1 umfasst folgende Arbeitspakte (AP):
In AP 1 (Grundlagenermittlung, Bewertung der aktuellen Planung der DB Netz AG) soll die aktuelle Planung der DB Netz AG analysiert und hinsichtlich der Plausibilität und der zu erwartenden Zielerreichung bewertet werden. Die Planung der DB Netz AG inklusive der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie gegenübergestellt und bewertet. Die aktuellen nationalen ETCS-Ausrüstungsstrategien ausgewählter europäischer Mitgliedstaaten werden analysiert und hinsichtlich deren Übertragbarkeit bewertet. Die europäischen Vorgaben zur ETCS-Ausrüstung werden berücksichtigt.
AP 2 (Technisches Zielbild) beinhaltet die Entwicklung eines technischen Zielbildes für die Infrastruktur- und Fahrzeugausrüstung. Es sind Varianten für das technische Zielbild zu entwickeln und zu bewerten. Die Vorzugsvariante ist zu empfehlen.
Schwerpunkt von AP 3 (Fahrzeugausrüstung) bildet die Betrachtung der ETCS-Fahrzeugausrüstung. Für die Entwicklung einer Gesamtstrategie (AP 4) sollen die Grundlagen für die Fahrzeugausrüstung analysiert und bewertet werden.
AP 4 (Entwicklung einer Gesamtstrategie) bildet den Schwerpunkt des Projektes. Das Arbeitspaket 4 dient der Entwicklung einer realistischen Aus- und Umrüstungsstrategie für das technische Zielbild (AP 2) unter Berücksichtigung von Risiken und Maßnahmen zur Risikominimierung sowie zur Optimierung. Es ist ein Finanzierungsmodell und ein Finanzplan zu erarbeiten und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß §7 Absatz 2 BHO durchzuführen. Optional soll eine Fahrzeugförderrichtlinie erarbeitet werden (Bedarfsposition). Die Ergebnisse werden in der Gesamtstrategie zusammengefasst.
AP 5/6 (Begleitung Dialogprozesse und Unterstützungsleistung) beinhaltet die Unterstützung des BMDV insbesondere zu technischen und betrieblichen und allgemeinen Fragen in der Umsetzung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen. Hierzu sollen der Branchendialog sowie erforderliche Abstimmungs- und Einbindungsprozesse bezogen auf relevante Bundesbehörden (z.B. Bundesministerium der Finanzen, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesnetzagentur, ERA etc.) unterstützt werden.
Das AP 7 (Projekt- und Qualitätsmanagement) beinhaltet ein umfassendes und zielgerichtetes Projekt- und Qualitätsmanagement.
Zwischen den Arbeitspaketen bestehen Schnittstellen und Interdependenzen. Die sinnvolle zeitliche Reihung der Bearbeitung der Arbeitspakete obliegt dem Auftragnehmer (AN).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 3.4.4 (AP 4.4) aufgeführte Bedarfsposition wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Erarbeitung einer Gesamtstrategie ETCS mit Migrationskonzept und deren Umsetzung
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Los 2 umfasst folgende AP:
AP 1: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fahrzeugausrüstung und Entwicklung von konkreten Änderungsvorschlägen zur Anpassung bzw. Änderung des regulatorischen Regelwerks auf nationaler Ebene.
AP 2: Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen und Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Los 1 erforderlich sind. Die Koordination dieser Arbeiten erfolgt durch den AN des Los 1. Zusätzlich erfolgt die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers im gesamten Leistungszeitraum zu rechtlichen Fragen zum Themenbereich der Aus- und Umrüstung des deutschen normalspurigen Eisenbahnnetzes sowie der Fahrzeuge mit ETCS sowie weiterer zugehöriger Themen.
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und 2:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Los 1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit
folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Los 1 - Eignungskriterium 3.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeit im Bereich der nationalen Leit- und Sicherungstechnik, eisenbahnbetrieblicher Analysen sowie nationale eisenbahnspezifische Vorschriften
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Los 1 - Eignungskriterium 3.2:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten mit Schwerpunkt europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS sowie europäische eisenbahnspezifische technische Vorschriften
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Los 1 - Eignungskriterium 3.3:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte mit einem Investitionsvolumen von mind. 100 Mio. € (inkl. USt.)
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Los 2 - Eignungskriterium 3.4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Rechtsberatung zum nationalen und europäischen Eisenbahnrecht
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Los 1 und Los 2: Eignungskriterium 4.1: Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
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Los 1 und Los 2: Eignungskriterium 4.2: NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu Eignungskriterium 3.1 (Los 1):
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeit im Bereich der nationalen Leit- und Sicherungstechnik belegen. Dies umfasst Tätigkeiten im Bereich der Stellwerks-, Block- und BÜ-Technik, Funktechnik sowie eisenbahnbetriebliche Analysen unter Berücksichtigung nationaler eisenbahnspezifischer Vorschriften.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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zu Eignungskriterium 3.2 (Los 1):
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeiten mit Schwerpunkt europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS unter Berücksichtigung europäischer eisenbahnspezifischer technischer Vorschriften belegen.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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zu Eignungskriterium 3.3 (Los 1):
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte mit einem Investitionsvolumen von mind. 100 Mio. € (inkl. USt.) belegen.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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zu Eignungskriterium 3.4 (Los 2): Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die Rechtsberatung im nationalen und europäischen Eisenbahnrecht belegen. Dabei müssen Fragestellungen zur Fahrzeuggenehmigung nach 4. Eisenbahnpaket und nach Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) bearbeitet worden sein.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenzen kumuliert das nationale und europäische Recht abdecken. Einzelreferenzen sind möglich, so dass sowohl zum nationalen Recht als auch zum europäisches Recht mindestens jeweils ein (1) Referenzprojekt aber insgesamt mindestens drei (3) Referenzprojekte vorzulegen sind.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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Zu jeder Referenz (Nr. 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4) sind folgende Angaben zu machen:
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (siehe jeweiliges Formblatt):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.
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zu Eignungskriterium 4.1 (Lose 1 und 2): Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB Netz AG oder verbundener Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag des Verbands der Bahnindustrie oder seiner Mitgliedsunternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1 und 2:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB Netz AG oder verbundener Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag des Verbands der Bahnindustrie oder seiner Mitgliedsunternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576:
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer/Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die E-Vergabe-Plattform bis zum 01.06.2023 einzureichen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern zur frei Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).