Kraftstoffversorgung mit Tankkarten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-170

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168657
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168657
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168657
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kraftstoffversorgung mit Tankkarten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-170
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung mit der Berliner Feuerwehr über die bargeldlose Lieferung von Kraftstoffen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung mit der Berliner Feuerwehr über die bargeldlose Lieferung von Kraftstoffen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Service und Versorgungslage / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zu II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Auswertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Qualitätsmanagement ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis

- Umweltmanagement DIN 14000 oder gleichwertige Nachweise über umweltgerechte Maßnahmen

innerhalb des Unternehmens

- Schriftliche Darstellung des Konzeptes zur jeweils standortnahen Gewährleistung der

Kraftstoffversorgung des ca. 900 Fahrzeuge umfassenden Fuhrparks der Berliner Feuerwehr,

inklusive einer Darstellung des Gebührenmodells (Serviceaufschläge, Transaktionsgebühren, etc.)

insbesondere bei Partner- und Akzeptanztankstellen als Anlage zum Angebot beigefügt

Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:

- Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;

- Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer;

- Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen:

- Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU;

Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung:

- Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung-0520

Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:

- Wirt-214_BVB_Mindeststundenentgelt-1222;

- Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen-0520;

- Wirt-2144_Teil_B-BVB_Kontrolle_Sanktionen-1222

- Wirt-2145_BVB_Umweltschutzanforderungen_1221

- Wirt-124-1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2023
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2023
Ortszeit: 08:00
Ort:

Voltairestr. 2, 10179 Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

nach Ablauf der Rahmenvereinbarung; 1 Jahr nach Vertragsbeginn

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ausgabe der Vergabeunterlagen ,Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.

Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff "Berliner Feuerwehr" aufgerufen werden:

https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/?limit=10&start=&search=/

Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren).

Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.

Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen

Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin und in den vorgegebenen Formularfeldern (Eigenerklärungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibung etc.) anzugeben.

Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.

Ebenso wird der Auftraggeber auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023