IT Fachanwendungssupport Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000361
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
IT Fachanwendungssupport
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auf-traggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss von zwei Dienstverträgen für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren an Hambur-ger Schulen (nachstehend Los 1 und Los 2). Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftrag-nehmer (AN) die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Anwender-Fachsupports für schu-lisches Personal im Bereich IT- Fachsupport und im Bereich IT-Service – pädagogische IT, IT-Service – Verwaltung IT sowie IT Dienstleistung für die Schulen, Ämter und Dienststellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).
Los 1 Fachsupport
Hamburg
First und Second-Level-Support für die verschiedenen schulbezogenen IT-Fachverfahren
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zu einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren, wenn nicht einer der Vertragsparteien einer ersten Verlängerung bis zum 31.12.2026 bzw. einer zweiten Verlängerung bis 31.12.2027 schriftlich widerspricht.
Der EU-Schwellenwert ist überschritten (vgl. II.1.5). Der genaue Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.
Los 2 IT-Service
Hamburg
Aufgaben in den Bereichen IT-Service, IT-Verwaltung, IT-Lösungen, IT-Infrastrukturarchitektur sowie IT-Sicherheit (vgl. Ziffer 3.2 zu den Einzelheiten der Anforderungen und Bedarfsmengen).
Der Vertrag verlängert sich sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren, wenn nicht eine der Vertragsparteien einer ersten Verlängerung bis zum 30.06.2026 bzw. einer zweiten Verlängerung bis zum 30.06.2027 schriftlich widerspricht.
Der EU-Schwellenwert ist überschritten (vgl. II.1.5). Der genaue Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung: Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter bzw. für die Bieter, der bzw. die den bzw. die Zuschläge erhalten soll bzw. sollen, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a der Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anzufordern. Von ausländischen Bieter kann ggf. eine gleichwertige Bescheinigung des jeweiligen Herkunftlandes gefordert werden -
SOWIE
Eigenerklärung über Eintragung in das Handels- bzw. Gewerberegister.
Die Eigenerklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Jährlicher durchschnittlich gemittelter Mindestumsatz von 1.300.000,00 € bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer 13 der EVB-IT Dienstleistung AGB,
Gründungsdatum des Unternehmens vor dem 01.01.2020
Die weiteren Einzelheiten zu Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Eintrag in das Handels- bzw. Gewerberegister bzw. vergleichbare Einrichtungen bei Firmensitz im Ausland,
Bestätigung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter über Deutschkenntnisse im Anforderungsniveau von C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen (fließendes und spontanes Ausdrucksvermögen),
Nachweis von zumindest zwei dem Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzen,
Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach mindestens ISO 9001, ISO /IEC 27001 oder anderen Zertifizierung (oder gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten).
Die weiteren Einzelheiten zu Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Einreichung von anonymisierten Qualifikationsnachweisen (Profilblättern) der einzusetzenden Mitarbeiter für das jeweilige Los entsprechend der Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung,
Eigenerklärung zum 5. EU-Russland-Sanktionspaket,
Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohnes nach § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes,
Die weiteren Einzelheiten zu geforderten Mindeststandards sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung
der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder
Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen
ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der
dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform
erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der
Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt
der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen
vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick
auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des
Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis
zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie
hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit
Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche
der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.