RV Elektromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-0270 (EU)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Elektromaterial
Der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Lieferung von Elektromaterial und Elektrokleingeräten sowie Leuchtmittel abzuschließen, um die Materialversorgung für den Flughafen sicherzustellen.
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Die Leistungen werden als Rahmenvertrag ausgeschrieben, die feste Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.09.2023 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung) und endet nach 36 Monaten.
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Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
FBB GmbH
Lieferung von diversen Elektromaterial und Elektrokleingeräten sowie Leuchtmittel, die Rahmenvereinbarung umfasst den gesamten Campus BER.
Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer, mittels Einzelabrufen bestellte Waren/Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen auszuführen.
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Die Abwicklung des Bestellvorganges erfolgt AG-seitig über eine OCI-Schnittstelle. Im Rahmen der eProcurement-Lösung SRM 7.0 des AG stellt der AN seine Artikeldaten digital - in Form eines OCI-fähigen Produktkataloges - bereit.
Der AN hat seinen Produktkatalog mittels OCI Schnittstelle an das SAP SRM des AG anzubinden.
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Die Schätzung des mengenmäßigen Bedarfs basiert auf den Vergangenheitswerten der Jahre 2020- 2022 und beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf eine Mindestabnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/ BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen').
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/ BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/ BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/ BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl/Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
BewGe/ BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen.
BewGe/ BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/ BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/ BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Verpflichtungserklärung Dritte Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten) zur Verfügung.
5)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
6)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022); (alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist 2019-2020-2021), bezogen auf den Auftragsgegenstand (Lieferung von Elektromaterialien).
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
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Der AG stellt hierzu den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
zu 1)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe/des Bieters/der BieGe in Höhe von 600.000,00 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022); (alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2019-2020-2021), bezogen auf den Auftragsgegenstand (Lieferung von Elektromaterialien).
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/ BieGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe/der Bieter/die BieGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/ BieGe) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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1) Unternehmensreferenzen
Nachweis von Referenzen über das erfolgreiche Führen eines Vertrages bzw. einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Elektromaterial mit folgenden Angaben:
• Name und Adresse des Auftraggebers
• Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto),
• Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
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Die Aufträge müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Bekanntmachung dieser Ausschreibung abgeschlossen sein.
Ein ggf. bestehender Referenz-Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Zu Nr. 1) Nachweis von Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Lieferung von Elektromaterialien:
Nachweis von mindestens zwei Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von von Aufträgen im Bereich Lieferung von Elektromaterialien, mit folgenden Parametern:
a) Bei mindestens zwei Referenzen ist der Leistungsgegenstand die erfolgreiche Ausführung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Elektromaterial und Elektrokleingeräten sowie Leuchtmittel.
b) Bei mindestens zwei Referenzen liegt der Vertragsstart innerhalb der letzten drei Jahren ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
c) Bei mindestens zwei Referenzen beträgt das Mindestabrufvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR/Jahr.
d) Bei mindestens einer Referenz werden die Artikeldaten digital in Form eines OCI-fähigen Produktkataloges bereitgestellt und der AN-seitige Produktkatalog mittels OCI-Schnittstelle an das SAP SRM des AG angebunden.
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die geforderten Angaben (Nr. 1) stellt der Auftraggeber den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe zu tätigen. Sofern der Bewerber/die BewGe/der Bieter/die BieGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Angebote prüfen. Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Künftige Bietergemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Im Angebot müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens "EA-2022-0270 (EU)" zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.06.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe/Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de