Rahmenvertrag Büromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: OVL-01-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Büromaterial
Rahmenvertrag über die Lieferung des Grundbedarfs an Büromaterial für die abrufberechtigten Stellen der Humboldt-Universität zu Berlin für 2 Jahre, mit der Option einer 2maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Rahmenvertrag über die Lieferung des Grundbedarfs an Büromaterial für die abrufberechtigten Stellen der Humboldt-Universität zu Berlin für 2 Jahre, mit der Option einer 2maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Option einer 2maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Maximal bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle im folgenden Leistungsverzeichnis mit ja bzw. nein zu beantwortenden Fragen sind Ausschlusskriterien. Eine Beantwortung mit nein führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
1. Lieferfrist max. 72 Stunden
2. Lieferung erfolgt Mo-Do (9:00Uhr bis 15:00Uhr )
Lieferung Freitag (9:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
3. Die Lieferung erfolgt „Frei Haus“
4. Anbindung an unser Ariba System (SAP) und Bereitstellung eines Kataloges mit ihre Ariba-Netzwerk-ID (ANID)
5. Für geforderte Recyclingprodukt ist die Einhaltung der DIN 33780 nachweisbar bzw. liegt eine Zertifizierung mit dem Umweltzeichen
„Blauer Engel“
6. Für Artikel, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind (Zusatzbedarf) ist ein fester Rabatt anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften,die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]