WIE 21810 - Dreilindenstr.81-85, 14109 Berlin, Dachdecker- und Klempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BWS-21810-338-339-22
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
WIE 21810 - Dreilindenstr.81-85, 14109 Berlin, Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Dachabdichtungsarbeiten und Klempnerarbeiten in zwei Häusern (81 und 85)
Berlin
- Ca. 635 m2 je Haus- Sanierung der Dachfläche durch Neuaufbringen der Sanierungsbahn (obere
Lage)
- Ca. 145 m je Haus - Erneuerung des Dachrandes einschl. neue Dachrinne und Fallrohre
- Ca. 8m2 je Haus – Titanzinkverkleidung der Haupteingangsdächer
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das 1. Verfahren war eine öffentliche Ausschreibung und eine Teilleistung im Rahmen komplexer Maßnahmen der Sanierung einer Wohnanlage. Sie wurde nach §17 (1) Nr. 3 VOB/A aufgehoben.
Aufgrund der vorhandenen Submissionsergebnisse aller Teilleistungen wurden die Kosten für das Gesamtprojekt überprüft und dabei festgestellt, dass die Gesamtkosten aller Maßnahmen den Schwellenwert überschreiten und daher nach EU-Verfahren ausgeschrieben werden müssen.
Aus diesem Grund wurde für diese Maßnahmen ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]