Transport von Müllverbrennungsschlacke (AVV-Nr. 19 01 12) und innerbetriebliche Leistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Müllverbrennungsschlacke (AVV-Nr. 19 01 12) und innerbetriebliche Leistungen
Transport von Müllverbrennungsschlacke (AVV-Nr. 19 01 12) und innerbetriebliche Leistungen auf dem Gelände des MHKW Ruhleben
Transport von Müllverbrennungsschlacke (AVV-Nr. 19 01 12) und Transport von Kesselausmauerung (AVV-Nr. 16 11 05*)
Transport von Müllverbrennungsschlacke (AVV-Nr. 19 01 12) zu der BSR Deponie Schöneicher Plan und Transport von Abbruch Kesselausmauerung (AVV-Nr. 16 11 05*)
Der AG behält sich vor, den Vertrag um ein Jahr bis zum 30.06.2025 zu verlängern. Er teilt dies dem AN spätestens sechs Monate vor dem Ende der Laufzeit mit.
Innerbetriebliche Verlade-, Sortier- und Transportleistungen
Innerbetriebliche Verlade-, Sortier- und Transportleistungen auf dem Gelände des MHKW Ruhleben mit Containergestellung
Der AG behält sich vor, den Vertrag um ein Jahr bis zum 30.06.2025 zu verlängern. Er teilt dies dem AN spätestens sechs Monate vor dem Ende der Laufzeit mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Eigenerklärung Fahrzeugtechnik (Teil A, Anlage A5)
- Nachweis Ortsbesichtigung (Teil A, Anlage A6)
- Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A, Anlage A7)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Teil A, Anlage A3)
- Auflistung der für die Auftragserfüllung vorgesehenen und verfügbaren Fahrzeugtechnik (Teil A, Anlage A5)
- Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf den hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln), bei Einsatz von Unterauftragnehmern muss auch zusätzlich jeder Unterauftragnehmer einen solchen Nachweis erbringen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.