2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
2 / 5
Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
4 / 5
Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Die neu zu bauende uPVa Hauptbahnhof befindet sich mit dem Bauteil "Zentraler Aufgang" angrenzend an das Bestandsbauwerk der U1/U2. An dieses Bestandsbauwerk wird über die gesamte Höhe des Bauwerks U1/U2 angebaut sowie zwei Verbindungen zu diesem hergestellt. Außerdem wird das Bestandsbauwerk der U1/U2 durch mehrere Tunnelvortriebe unterfahren. Hierfür soll die zugehörige geotechnische Fachplanung entsprechend erbracht werden. LÄ NA-H-24
Ein Auftragnehmerwechse ist aus diversen technischen Gründen nicht möglich. Die angeordnete Planungsaufgabe besteht insbesondere aus den Teilen "Nachweis des Stationsbauwerks U1/U2" und "Untersuchungen zu den Injektionsmaßnahmen unter der U1/U2". Die Gründe, warum ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich ist, gliedern sich im Wesentlichen auf die folgenden Teilbereiche auf:
- Die Erarbeitung der technischen Lösungsfindung der Schnittstelle U1/U2 erfolgt aufgrund der höchst komplexen Zusammenhänge in einem iterativen Planungsprozess zwischen der geotechnischen Fachplanung und der Objekt-, sowie Tragwerksplanung. Es herrschen große gegenseitige Abhängigkeiten in der Bearbeitung der gegenständlichen Planungsaufgabe zwischen den Teilbereichen "geotechnische Fachplanung" und der Planungsaufgabe der VE550 vor.
- Die beteiligten Planer arbeiten in gemeinsamen Baugrund- und Bauwerksmodellen, sodass die Schnittstelle U1/U2 auf ein Mindestmaß an Komplexität reduziert werden kann.