Unterrichtsmaterialien "Sozialpolitik" Referenznummer der Bekanntmachung: KS 3 - 90231 - 490/8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterrichtsmaterialien "Sozialpolitik"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt die Unterrichtsmaterialien „Sozialpolitik“ als festen Bestandteil des gesellschaftspolitischen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen neu zu vergeben. Zentrale Bausteine sollen ein Magazin für Schülerinnen und Schüler zur „Sozialpolitik“ und ein Informationsportal sein. Bereichert werden soll die Plattform verstärkt durch verschiedene digitale Ergänzungen, die das Interesse von Schülerinnen und Schülern wecken und einfach in den Lehr-/Lernplan integriert werden können.
Mit den Unterrichtsmaterialien und der Internetplattform soll in jugendadäquater Sprache über die verschiedenen Sozialversicherungssysteme in Deutschland informiert werden. Weiterhin sollen junge Menschen auf den Berufseinstieg vorbereitet und für den Wandel der Gesellschaft und Arbeitswelt sensibilisiert werden. Angesprochen werden sollen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, Förderschulen, junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Lehrkräfte.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte beiliegender Leistungsbeschreibung Dokument 2
12-monatige Verlängerungsoption seitens des BMAS
Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie beigefügte Vergabeunterlagen
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.